Vertragsbedingungen für Geschäftspartner von KOHL’S KOHL’S verpflichtet sich, bei allen Geschäftsaktivitäten stets die Gesetze und die Menschlichkeit einzuhalten. Auch alle Lieferanten und Vertragsunternehmen (Geschäftspartner) von KOHL’S müssen in ihren Produktionsabläufen und Geschäftsaktivitäten die jeweiligen nationalen und lokalen Vorschriften vollständig einhalten. Alle Geschäftspartner müssen hohe geschäftsethische Standards einhalten und die Menschenrechte achten. Wenn die Anforderungen der Industrienormen die lokalen gesetzlichen Anforderungen übersteigen, gilt die höhere Norm. Die Standards unseres Unternehmens lassen sich wie folgt zusammenfassen: Beschäftigungsstandards für Mitarbeiter: KOHL’S macht nur Geschäfte mit Geschäftspartnern, die die legitimen Rechte und Interessen ihrer Mitarbeiter respektieren. Die Mitarbeiter dieser Geschäftspartner können ihre Arbeit freiwillig verrichten, erfahren Gleichbehandlung, erhalten eine angemessene Vergütung und gehen bei der Ausübung ihrer Aufgaben keine Risiken ein, die ihre Gesundheit gefährden könnten. Sie genießen Vereinigungsfreiheit und sind keiner Form von Ausbeutung oder Betrug ausgesetzt. Löhne und Sozialleistungen: Die Geschäftspartner von KOHL’S müssen ihren Mitarbeitern angemessene Löhne zahlen und entsprechende Sozialleistungen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen gewähren. Die Standards für Löhne und Sozialleistungen dürfen nicht niedriger sein als (a) die in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften vorgeschriebenen Standards und (b) die allgemeinen Standards ähnlicher lokaler Produktionseinheiten. Arbeitnehmer müssen neben der Vergütung für ihre normale Arbeitszeit auch für Überstunden entschädigt werden. Die Höhe der Überstundenvergütung muss sich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Sätzen richten. In Ländern ohne derartige Regelungen sollte die Überstundenvergütung mindestens dem regulären Lohn des Arbeitnehmers entsprechen. KOHL’S ist davon überzeugt, dass die Löhne für die Deckung der grundlegenden Lebensbedürfnisse der Arbeitnehmer von äußerster Wichtigkeit sind. KOHL’S wird Geschäftspartner suchen und bevorzugen, die sich für eine kontinuierliche Verbesserung der Löhne und Sozialleistungen ihrer Mitarbeiter einsetzen. Arbeitszeiten und Ruhetage: Geschäftspartner sollten die normale Arbeitszeit und Überstunden der Mitarbeiter so begrenzen, dass sie den für die jeweilige Branche gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen nicht überschreiten. Geschäftspartner müssen für die Arbeitnehmer angemessene und feste Ruhezeiten vereinbaren und sicherstellen, dass die Arbeitnehmer alle sieben Tage mindestens einen freien Tag haben. Über die örtliche Normalarbeitszeit hinausgehende Arbeitszeiten müssen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften vergütet werden. Kinderarbeit: Kinderarbeit ist streng verboten. Geschäftspartner müssen die Vorschriften über Beschränkungen der Arbeit von Minderjährigen, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit, Lohn, Mindestausbildungsniveau, Arbeitsbedingungen usw., vollständig einhalten. |
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