Bekanntmachung der Generaldirektion der staatlichen Verwaltung für Arbeitssicherheit zur Herausgabe von Managementspezifikationen für Arbeitsschutzprodukte von Arbeitgebern Allgemeine Verwaltung für Arbeitssicherheit, Sicherheit und Gesundheit [2015] Nr. 124 An die Arbeitssicherheitsaufsichts- und -verwaltungsbüros aller Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte sowie des Produktions- und Aufbaukorps von Xinjiang, an alle Sicherheitsaufsichtsbüros für Kohlengruben auf Provinzebene und an alle relevanten Zentralunternehmen: Angesichts der Tatsache, dass die „Vorschriften zur Überwachung und Verwaltung von Arbeitsschutzprodukten“ (Anordnung Nr. 1 der Staatlichen Verwaltung für Arbeitssicherheit) am 1. Juli 2015 abgeschafft wurden, hat die Staatliche Verwaltung für Arbeitssicherheit zur Stärkung der Verwaltung von Arbeitsschutzprodukten der Arbeitgeber und zum Schutz der Lebenssicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer im Einklang mit dem „Arbeitssicherheitsgesetz“, dem „Gesetz zur Prävention und Kontrolle von Berufskrankheiten“ und anderen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Regeln die „Managementspezifikationen für Arbeitsschutzprodukte der Arbeitgeber“ (im Folgenden als „Spezifikationen“ bezeichnet) formuliert, die Ihnen nun zur Verfügung gestellt werden. Für die Umsetzung der „Spezifikationen“ werden die folgenden Anforderungen gestellt: 1. Arbeitgeber sollten organisiert werden, um die „Spezifikationen“ auf verschiedene Weise zu studieren, und angeleitet werden, eine Selbstinspektion der Verwendung von Arbeitsschutzausrüstung durchzuführen. Sie sollten außerdem die Arbeitssysteme gemäß den Anforderungen der „Spezifikationen“ verbessern und die Arbeitnehmer mit Arbeitsschutzausrüstung ausstatten, die den nationalen oder Industriestandards entspricht. Zweitens sollten wir die Hersteller von Arbeitsschutzprodukten anleiten, Marktmechanismen, Branchen-Selbstdisziplin und andere Mittel aktiv zu nutzen, um das Branchenverhalten und die Unternehmensführung zu standardisieren und den Arbeitgebern Arbeitsschutzprodukte bereitzustellen, die den Anforderungen entsprechen. 3. Wir müssen die Umsetzung der Anforderungen der „Spezifikationen“ zu einem wichtigen Bestandteil der Aufsicht und Strafverfolgung machen, Arbeitgeber anleiten, alle Anforderungen an die Verwaltung von Arbeitsschutzausrüstung umzusetzen, und Arbeitgeber gemäß dem Gesetz bestrafen, wenn sie Arbeitnehmern keine Arbeitsschutzausrüstung zur Verfügung stellen oder Arbeitnehmern Arbeitsschutzausrüstung zur Verfügung stellen, die nicht den nationalen oder Industriestandards entspricht. Generalbüro der Staatlichen Verwaltung für Arbeitssicherheit 29. Dezember 2015 |
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