Verhaltenskodex für das Apple Factory Audit – Arbeit und Menschenrechte: Die Lieferanten müssen die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter wahren und ihnen Würde und Respekt in einer von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Weise entgegenbringen. Antidiskriminierung: Während des Rekrutierungs- und Einstellungsprozesses dürfen Lieferanten Mitarbeiter bei Bewerbungen, Beförderungen, Prämien, Schulungsmöglichkeiten, Arbeitsvereinbarungen, Löhnen, Zusatzleistungen, Strafen und der Kündigung von Arbeitsverträgen nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, religiöser Überzeugung, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Staatsangehörigkeit oder Familienstand diskriminieren. Sofern dies nicht durch geltende Gesetze und Vorschriften oder aus Gründen der Arbeitssicherheit vorgeschrieben ist, dürfen Lieferanten von Frauen keine Schwangerschaftstests verlangen oder schwangere Mitarbeiterinnen diskriminieren, es sei denn, dies ist durch lokale Gesetze und Vorschriften für schwangere Mitarbeiterinnen vorgeschrieben. Darüber hinaus dürfen Lieferanten von ihren Mitarbeitern oder potenziellen Mitarbeitern keine körperlichen Untersuchungen und Tests verlangen, die auf diskriminierende Tendenzen hinweisen könnten, es sei denn, dies ist durch geltende Gesetze und Vorschriften oder aus Gründen der Arbeitssicherheit vorgeschrieben. Die Gleichbehandlung der Lieferanten erfordert die Verpflichtung, einen belästigungsfreien Arbeitsplatz zu gewährleisten. Lieferanten dürfen Arbeitnehmer nicht zwingen oder sie einer harten oder unmenschlichen Behandlung aussetzen, darunter sexuelle Belästigung, Missbrauch, körperliche Bestrafung, psychische Nötigung, physische Nötigung, verbale Beleidigung oder unangemessene Beschränkungen des Zugangs zu den vom Unternehmen bereitgestellten Einrichtungen. Lieferanten müssen Belästigung und unrechtmäßige Diskriminierung am Arbeitsplatz verbieten. Verhinderung unfreiwilliger Arbeit: Lieferanten dürfen keinerlei Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Vertragsarbeit oder Gefängnisarbeit einsetzen. Sämtliche Arbeit muss freiwillig erfolgen und den Mitarbeitern steht es frei, ihre Stelle zu verlassen oder ihr Arbeitsverhältnis auf Wunsch zu beenden. Von den Mitarbeitern sollte nicht verlangt werden, vor ihrer Einstellung amtliche Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe, Arbeitserlaubnisse usw. vorzulegen. Lieferanten müssen sicherstellen, dass externe Arbeitsagenturen, die ihnen Arbeitskräfte vermitteln, diesen Kodex sowie die Gesetze der Länder, aus denen Arbeitskräfte stammen und aus denen sie Arbeitskräfte empfangen, einhalten, je nachdem, welche Gesetze den Arbeitnehmerschutz strenger gestalten. Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass die Verträge sowohl für direkt beschäftigte als auch für Vertragsarbeiter in einer für die Arbeiter verständlichen Sprache verfasst sind und die Beschäftigungsbedingungen klar dargelegt sind. Wenn von einem Arbeitnehmer die Zahlung einer Vergütung als Gegenleistung für die Anstellung verlangt wird, ist der Lieferant für die Zahlung der Vergütung und der Auslagen verantwortlich, die das geschätzte Nettoeinkommen des Arbeitnehmers für einen Monat übersteigen. Zu diesen Gebühren und Aufwendungen zählen unter anderem die Kosten für die Anwerbung, den Einsatz und die Vermittlung von festen Mitarbeitern und Vertragsmitarbeitern. Verhinderung von Kinderarbeit Kinderarbeit ist streng verboten. Lieferanten dürfen keine Kinder beschäftigen. Das Mindestalter für die Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit sollte 15 Jahre betragen oder das im Beschäftigungsland vorgeschriebene Mindestalter oder das Alter für den Abschluss der Schulpflicht im Beschäftigungsland, je nachdem, welches Alter höher ist. Dieser Kodex untersagt den Lieferanten nicht die Durchführung legitimer Ausbildungsprogramme am Arbeitsplatz im Einklang mit Artikel 6 des ILO-Übereinkommens 138 oder leichter Arbeiten im Einklang mit Artikel 7 des ILO-Übereinkommens 138. Jugendschutzträger dürfen junge Menschen beschäftigen, die älter als das gesetzliche Mindestalter und jünger als 18 Jahre sind, sofern von ihnen keine Arbeit verlangt wird, die ihre Gesundheit, Sicherheit oder Moral gefährden könnte. Dies entspricht den Anforderungen des ILO-Übereinkommens Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. Die Arbeitszeit sollte auf 60 Stunden pro Woche begrenzt sein, einschließlich Überstunden, außer in Notfällen oder unter besonderen Umständen. Den Mitarbeitern sollte mindestens ein freier Tag pro sieben Tage zustehen, und alle Überstunden müssen freiwillig erfolgen. In jedem Fall darf die wöchentliche Arbeitszeit die in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften vorgeschriebene Obergrenze nicht überschreiten. Löhne und Sozialleistungen: Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern mindestens den nach den örtlichen Gesetzen und Vorschriften erforderlichen Mindestlohn zahlen und die gesetzlichen Sozialleistungen gewähren. Zusätzlich zur Vergütung der normalen Arbeitszeit müssen Lieferanten ihren Mitarbeitern auch Überstunden entsprechend dem in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften vorgeschriebenen Verhältnis vergüten. Lieferanten dürfen ihren Mitarbeitern keine Lohnabzüge aus disziplinarischen Gründen vornehmen. Lieferanten müssen gesetzliche Urlaubs- und Ferienansprüche gemäß den Anforderungen der einschlägigen Gesetze und Vorschriften gewähren. Die Lohnzahlungen müssen pünktlich erfolgen und die Einzelheiten der Lohnzahlung müssen den Mitarbeitern zeitnah und klar mitgeteilt werden. Vereinigungsfreiheit: Lieferanten müssen das Vereinigungsrecht der Arbeitnehmer respektieren, das Recht auf freie Vereinigung, die freie Gründung und den Beitritt zu Arbeitnehmerorganisationen, das Recht auf Vertretung und das Recht auf Tarifverhandlungen, soweit dies nach den örtlichen Gesetzen und Vorschriften zulässig ist. Lieferanten dürfen Mitarbeiter nicht aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft diskriminieren. Dies gilt insbesondere, wenn sie von Mitarbeitern als Einstellungsbedingung verlangen, auf ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft zu verzichten oder sich bereit zu erklären, keiner Gewerkschaft beizutreten. Sie dürfen Mitarbeiter auf andere Weise aus gewerkschaftlichen Gründen kündigen oder diskriminieren oder wenn sie von Gewerkschaftsmitgliedern verlangen, außerhalb der Arbeitszeit (oder während der Arbeitszeit, wenn der Lieferant Gewerkschaftsaktivitäten zustimmt oder lokale Gesetze und Vorschriften Gewerkschaftsaktivitäten während der Arbeitszeit vorschreiben) an Gewerkschaftsaktivitäten teilzunehmen. Lieferanten müssen die Gründung, Funktion und Leitung von Arbeitnehmerorganisationen durch jegliches Verhalten im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften vor Eingriffen schützen. Gesundheit und Sicherheit Apple ist davon überzeugt, dass die Einbeziehung solider Praktiken im Gesundheits- und Sicherheitsmanagement in alle Bereiche der Geschäftstätigkeit von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung einer hohen Arbeitsmoral und die Herstellung innovativer Produkte ist. Lieferanten müssen sich dazu verpflichten, für alle ihre Mitarbeiter sichere Arbeitsbedingungen und ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Prävention von Arbeitsunfällen: Lieferanten sollten das mögliche Risiko körperlicher Verletzungen ausschließen. Um das Risiko körperlicher Verletzungen zu minimieren, das nicht ausgeschlossen werden kann, müssen die Lieferanten geeignete technische Schutzmaßnahmen wie Schutzvorrichtungen, Verriegelungen und Geländer bereitstellen. Wenn keine geeigneten technischen Kontrollen bereitgestellt werden können, muss der Lieferant geeignete administrative Kontrollen einrichten, wie etwa sichere Arbeitsverfahren. Lieferanten müssen den Arbeitnehmern geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Mitarbeiter, die Sicherheitsbedenken äußern, können nicht bestraft werden und haben das Recht, gegen unsichere Arbeitsbedingungen Einspruch zu erheben, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen, bis ihre Bedenken von der Unternehmensleitung umfassend berücksichtigt wurden. Prävention vor chemischer Belastung Lieferanten müssen gefährliche chemische, biologische und physikalische Stoffe im Umfeld ihrer Mitarbeiter identifizieren, bewerten und kontrollieren. Lieferanten müssen chemische Gefahren soweit wie möglich beseitigen. Wenn chemische Gefahren nicht ausgeschlossen werden können, müssen die Lieferanten geeignete technische Maßnahmen ergreifen, beispielsweise geschlossene Systeme und eine ausreichende Belüftung. Wenn entsprechende technische Kontrollen nicht durchführbar sind, muss der Lieferant entsprechende administrative Kontrollen, wie etwa sichere Arbeitsverfahren, einführen. Lieferanten müssen den Arbeitnehmern geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Notfallprävention, -vorbereitung und -reaktion: Lieferanten müssen die Risiken von Notfällen und Vorfällen vorhersehen, identifizieren und bewerten und ihre Auswirkungen durch die Umsetzung von Notfallplänen und Reaktionsverfahren mildern. Dazu gehören Notfallberichte, Vorfallmeldungen für Mitarbeiter und Evakuierungspläne, Mitarbeiterschulungen und Feueralarmübungen, geeignete Erste-Hilfe-Materialien, geeignete Feuermelder und Feuerlöschgeräte, ausreichende Ausgänge zur Evakuierung der Mitarbeiter und Wiederherstellungspläne. Lieferanten müssen die C-TPAT-Sicherheitsstandards, die auf der Website des US-Zolls unter www.cbp.gov zu finden sind, in ihre Geschäftsabläufe integrieren. Verfahren und Systeme zur Arbeitssicherheit: Lieferanten müssen Verfahren und Systeme zur Verwaltung, Verfolgung und Meldung berufsbedingter Verletzungen und Erkrankungen einrichten. Diese Verfahren und Systeme sollen die Mitarbeiter dazu ermutigen, Unfälle zu melden, arbeitsbedingte Verletzungen und Berufskrankheiten zu klassifizieren und aufzuzeichnen, die Ursachen der Fälle zu untersuchen und Verbesserungspläne zur Beseitigung der Grundursachen umzusetzen sowie die notwendige medizinische Behandlung bereitzustellen, um die Mitarbeiter bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen. Ergonomie: Lieferanten sollten die Belastung der Arbeitnehmer durch körperlich anstrengende Aufgaben identifizieren, bewerten und regeln. Zu diesen Aufgaben gehören: manuelle Handhabung von Materialien, Heben schwerer Lasten, langes Stehen, häufige, sich wiederholende Bewegungen oder Montageaufgaben mit hoher Intensität. Schlafsäle und Kantinen sollten den Arbeitern saubere Toiletten, Trinkwasser sowie hygienische Einrichtungen zur Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln zur Verfügung stellen. Von Lieferanten oder Drittorganisationen bereitgestellte Schlafsäle für Mitarbeiter müssen sauber und sicher sein und über genügend Notausgänge, ausreichende Belüftung und Heizung, eine angemessene Wohnfläche pro Kopf sowie einen geeigneten Ein- und Ausgang verfügen. Kommunikation zu Gesundheit und Sicherheit Um eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen, sollten Lieferanten ihren Mitarbeitern entsprechende Informationen und Schulungen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bereitstellen. Dazu gehören schriftliche Gesundheits- und Sicherheitsinformationen und Warnhinweise in der Muttersprache der Mitarbeiter sowie Sicherheitsdatenblätter für alle Stoffe, die am Arbeitsplatz giftig für den Körper sein können. Lieferanten sollten auch entsprechende Schulungen für Mitarbeiter anbieten, die am Arbeitsplatz diesen giftigen Stoffen ausgesetzt sein können. Ausschuss für Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter Lieferanten sollten Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter initiieren und unterstützen, um die laufende Gesundheits- und Sicherheitserziehung zu stärken, und sollten die Mitarbeiter vor Ort ermutigen, Vorschläge zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen zu machen. Umweltauswirkungen Bei Apple ist der Umweltschutz ein integraler Bestandteil unserer Geschäftsaktivitäten. Lieferanten sollten bestrebt sein, die Umweltauswirkungen von Produktdesign, Produktion und Abfallentsorgung zu reduzieren. Handhabung und Beschränkungen gefährlicher Substanzen: Lieferanten müssen die neueste Version der Apple-Spezifikation 069-0135 für kontrollierte Substanzen sowie die relevanten Gesetze und Vorschriften in Bezug auf das Verbot und die Beschränkung der Verwendung bestimmter Substanzen einhalten. Um eine sichere Handhabung, Lagerung, Wiederverwertung, Wiederverwendung und Entsorgung gefährlicher Stoffe zu gewährleisten, sollten Lieferanten Stoffe identifizieren und kontrollieren, die nach ihrem Eintritt in die Umwelt Gefahren verursachen können, und außerdem die entsprechenden Kennzeichnungsgesetze und -vorschriften für Wiederverwertung und Entsorgung einhalten. Handhabung von Feststoffen: Lieferanten müssen den nicht lebensgefährlichen Feststoffabfall, der während ihrer Produktionsprozesse entsteht, gemäß den Anforderungen der relevanten Gesetze und Vorschriften handhaben und entsorgen. Abwasser- und Regenwassermanagement: Lieferanten müssen das in ihren Produktionsprozessen erzeugte Abwasser vor der Einleitung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften überwachen, kontrollieren und behandeln. Lieferanten müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass verunreinigtes Regenwasser aus ihren Anlagen austritt. Abgasemissionsmanagement: Lieferanten müssen gemäß den Anforderungen der relevanten Gesetze und Vorschriften Abgase wie flüchtige organische Chemikalien, Rauch, ätzende Substanzen, Partikel, Chemikalien, die die Ozonschicht zerstören, und entzündliche Nebenprodukte, die bei ihren Produktionsprozessen entstehen, unterscheiden, überwachen und behandeln, bevor sie abgeleitet werden. Umweltgenehmigungen und Berichterstattung: Lieferanten müssen alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -zulassungen (z. B. Emissionsüberwachung) einholen, aufrechterhalten und auf dem neuesten Stand halten und gemäß den Anforderungen dieser Genehmigungsregistrierungen handeln und Bericht erstatten. Vermeidung von Umweltverschmutzung und Energieeinsparung: Lieferanten müssen danach streben, feste Abfälle, Abwasser und Abluft, einschließlich energiebedingter indirekter Abfälle, durch die Umsetzung geeigneter Energiesparmaßnahmen in Produktion, Wartung und Prozessen sowie durch Recycling, Wiederverwendung oder Austausch von Materialien zu reduzieren oder zu vermeiden. Lieferanten müssen sich im Umgang mit Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden zu den höchsten Standards ethischen Verhaltens verpflichten. Geschäftsintegrität Jede Form von Korruption, Erpressung oder Unterschlagung ist strengstens verboten. Lieferanten dürfen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), internationale Antikorruptionskonventionen oder einschlägige Antikorruptionsgesetze und -vorschriften der Länder, in denen sie tätig sind, nicht verletzen. Lieferanten dürfen sich an keiner Form von Korruption, Erpressung oder Unterschlagung beteiligen. Lieferanten dürfen keine Bestechungsgelder anbieten oder annehmen oder sich auf andere Weise unrechtmäßig oder illegal bereichern. Werbung, Verkauf und Wettbewerb müssen den Grundsätzen fairer Geschäftspraktiken entsprechen. Offenlegung von Informationen: Lieferanten müssen die entsprechenden Gesetze und Vorschriften sowie die vorherrschenden Branchenpraktiken einhalten und Informationen wie ihre Geschäftstätigkeiten, Organisationsstruktur, wirtschaftlichen Bedingungen und Betriebsleistung genau aufzeichnen und offenlegen. Schutz von Hinweisgebern und anonyme Meldungen Alle Lieferanten müssen ein Programm zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen über Lieferanten und Hinweisgeber implementieren, um Vergeltungsmaßnahmen gegen ehrliche Mitarbeiter zu verhindern, die an diesem Programm teilnehmen oder die Annahme von Bestellungen verweigern, die nicht mit dem Verhaltenskodex für Lieferanten von Apple vereinbar sind. Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern gemäß den örtlichen Gesetzen und Vorschriften einen anonymen Beschwerdekanal bereitstellen, damit diese Missstände am Arbeitsplatz melden können. Lieferanten sollten sich an Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinschaft fördern und zur nachhaltigen Entwicklung der Gemeinschaft beitragen, in der der Lieferant ansässig ist. Schutz des geistigen Eigentums: Lieferanten müssen die Rechte am geistigen Eigentum respektieren; Kundeninformationen müssen geschützt werden; der Transfer von Technologie und technischem Know-how muss in einer Weise erfolgen, die die Rechte am geistigen Eigentum schützt. Verpflichtung des Managements: Die Lieferanten müssen ein Managementsystem einführen oder etablieren, um die Einhaltung dieses Kodex und der geltenden Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten, damit verbundene Betriebsrisiken zu identifizieren und zu mindern sowie kontinuierliche Verbesserungen innerhalb der Fabrik umzusetzen. ISO14001, Arbeitsschutzmanagement OHSAS18001, Öko-Management- und Audit-System (EMAS) können wichtige Ressourcen sein. Das Engagement des Managements sollte die folgenden Elemente umfassen: Unternehmenserklärung An allen Standorten des Lieferanten wird eine Erklärung zur sozialen und ökologischen Verantwortung des Unternehmens in der Landessprache ausgehängt, in der die Verpflichtung des Lieferanten zur Einhaltung von Vorschriften und zur kontinuierlichen Verbesserung bestätigt wird. Verantwortlichkeiten des Managements: Identifizieren Sie eindeutig die Unternehmensvertreter, die für die Sicherstellung der Implementierung des Managementsystems des Lieferanten und für die regelmäßige Überprüfung seines Status verantwortlich sind. Für die Risikobewertung und das Risikomanagement ist ein Prozess erforderlich, um die mit der Produktion verbundenen Risiken in Bezug auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, Geschäftsethik, Arbeitsrecht, Menschenrechte und Gesetzesverstöße zu identifizieren, die relative Bedeutung der verschiedenen Risiken zu bestimmen und geeignete Methoden zu implementieren, um die Einhaltung der Vorschriften und die erforderlichen Kontrollen der identifizierten Risiken sicherzustellen. Die Gesundheits- und Sicherheitsrisikobewertung muss Lagerhallen und Aufbewahrungseinrichtungen, Anlagen- und Ausrüstungsunterstützungsausrüstung, Labore und Testbereiche, Toiletten, Küchen, Cafeterias und Mitarbeiterunterkünfte umfassen. Umsetzungsziele von Programmen und Maßnahmen: Bewerten Sie regelmäßig schriftliche Standards, Umsetzungsziele, Zielsetzungen und Umsetzungspläne, einschließlich der Leistung des Lieferanten anhand dieser Zielsetzungen. Überwachung und Bewertung Führen Sie regelmäßige Selbstbewertungen durch, um sicherzustellen, dass Lieferanten, Subunternehmer und Unterlieferanten diesen Kodex und die relevanten Gesetze und Vorschriften einhalten. Dokumenten- und Aufzeichnungslieferanten sollten über Methoden verfügen, um die relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die zusätzlichen Anforderungen dieses Kodex zu identifizieren, zu überwachen und zu verstehen. Lieferanten müssen eine gültige Gewerbeerlaubnis gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften einholen, aufrechterhalten und sicherstellen. Es müssen Dokumente und Aufzeichnungen erstellt werden, um die Überwachung der Einhaltung und Befolgung der Anforderungen dieses Kodex sicherzustellen, und es müssen entsprechende Vertraulichkeitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Privatsphäre vorhanden sein. Schulung und Kommunikation Zur Umsetzung der Richtlinien und Verfahren des Lieferanten müssen gesondert Schulungspläne für Manager und Mitarbeiter entwickelt werden, um die Verbesserungsziele des Lieferanten zu erreichen. Es sollte ein klarer und eindeutiger Kommunikationsprozess mit Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden hinsichtlich ihrer Leistung, Praktiken und Erwartungen stattfinden. Feedback und Beteiligung der Mitarbeiter Es sollte ein fortlaufender Prozess zur Einholung von Feedback zu allen Verfahren und Praktiken im Zusammenhang mit diesem Kodex geben, um eine kontinuierliche Verbesserung zu fördern. Verbesserungsprozess Ein Prozess, der eine zeitnahe Korrektur aller Mängel ermöglicht, die während einer internen oder externen Überwachung, Bewertung, Inspektion, Untersuchung oder Überprüfung festgestellt werden. |