Im Januar dieses Jahres verabschiedete die 67. Exekutivsitzung der Provinzregierung von Anhui die „Sonderbestimmungen zum Arbeitsschutz für weibliche Angestellte in der Provinz Anhui“, die die Probleme weiblicher Angestellter während der Menstruation regeln: Wenn weibliche Angestellte aufgrund übermäßiger Menstruation oder Dysmenorrhoe nicht in der Lage sind, normal zu arbeiten und eine Ruhepause beantragen, muss der Arbeitgeber ihnen auf der Grundlage einer Bescheinigung der medizinischen Einrichtung eine Ruhepause von ein bis zwei Tagen ermöglichen. Wenn ein Arbeitgeber gegen die Vorschriften verstößt und die gesetzlichen Rechte und Interessen weiblicher Arbeitnehmer verletzt, können weibliche Arbeitnehmer gemäß dem Gesetz Beschwerden, Berichte und Einsprüche einreichen, gemäß dem Gesetz eine Mediation oder ein Schiedsverfahren bei der Schiedsstelle für Arbeits- und Personalstreitigkeiten beantragen oder gemäß dem Gesetz Klage vor dem Volksgericht einreichen. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 1. März 2016 in Kraft. Gleichzeitig werden die am 19. Mai 1990 erlassenen „Umsetzungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz weiblicher Arbeitnehmer in der Provinz Anhui“ aufgehoben. |
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