ISO14001-Zertifizierungsprozess 1. Informationsaustausch Durch persönliche Besuche, Telefonate, Faxe, E-Mails etc. lernen wir uns kennen und ermitteln erste Absichten und Möglichkeiten zur Durchführung der Zertifizierung. 2. Zertifizierungsantrag Interessierte Antragsteller müssen das „Antragsformular für die Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems“ und den Anhang „Fragebogen mit Zertifizierungsinformationen“ ausfüllen. Nach Prüfung und Genehmigung wird das Zentrum den Antragsteller kontaktieren und bei Bedarf Vor-Ort-Besuche durchführen, um die grundlegende Situation der geprüften Partei sowie die Einrichtung und Umsetzung des Umweltmanagementsystems zu verstehen und ein schriftliches Angebot zu unterbreiten. 3. Vertragsabschluss Nachdem die antragstellende Organisation ihre klare Absicht zur Unterzeichnung des Vertrags eingeholt und die Vertragsprüfung bestanden hatte, unterzeichneten die beiden Parteien den „Dienstleistungsvertrag zur Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen“. SCEMS ernannte den Leiter des Prüfungsteams ab dem Inkrafttreten des Vertrags zum Verantwortlichen für die Entwicklung und Umsetzung der Prüfungsaktivitäten. 4. Überprüfung der ersten Phase Die geprüfte Partei muss das offiziell freigegebene Handbuch zum Umweltmanagementsystem und die zugehörigen Dokumente an SCEMS übermitteln. Der Leiter des Prüfungsteams muss eine Dokumentenprüfung gemäß den Zertifizierungsanforderungen organisieren und die geprüfte Partei schriftlich über die Prüfungsergebnisse informieren. Bei etwaigen Abweichungen muss der Auditor so lange Änderungen vornehmen, bis die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind. 5. Zweite Phase der Überprüfung Das Auditteam führt gemäß dem Zertifizierungsplan Audits vor Ort durch. Die Auditanforderungen decken den gesamten Umfang des Zertifizierungsantrags ab und erfüllen alle Anforderungen der Umweltmanagementsystemnorm ISO 14001. Die Prüfung erfolgt stichprobenartig. Im Audit der zweiten Stufe werden Nichtkonformitäten aufgedeckt und Korrekturmaßnahmen erforderlich. Im Rahmen des Vor-Ort-Audits wird ein schriftlicher Auditbericht erstellt, die Ergebnisse des Vor-Ort-Audits bekannt gegeben und darüber informiert, ob eine Registrierung empfohlen wird. 6. Korrektur und Nachprüfung der Nichtkonformität Die Nachverifizierung der Korrekturmaßnahmen kann durch die Überprüfung der von der geprüften Partei vorgelegten relevanten Nachweise abgeschlossen werden. Bei Bedarf kann auch eine Nachverifizierung vor Ort durchgeführt werden. Wenn eine Partei das Audit vor Ort aufgrund gravierender Nichtkonformitäten nicht besteht, sollte nach Abschluss der Behebung durch die auditierte Partei eine erneute Vor-Ort-Inspektion durchgeführt werden. Die Prüftätigkeit wird gesondert nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet. 7. Genehmigung und Lizenzerteilung Der technische Ausschuss des Zentrums überprüft den Auditdurchführungsprozess und den Auditbericht und entscheidet, ob ein Zertifikat ausgestellt wird. Das Zertifizierungszertifikat wird vom Zentrumsleiter unterzeichnet und ist drei Jahre gültig. Das Zentrum wird die Ausstellung des Zertifikates im Rahmen der Bekanntmachung bekannt geben. 8. Überwachung nach der Zertifizierung Während der Gültigkeitsdauer des ersten Zertifikats wird die Inspektion alle sechs Monate durchgeführt, und nach der Erneuerung des Zertifikats nach drei Jahren einmal jährlich. Bei Änderungen in der Organisation, im Produktionsprozess, in den Schadstoffkontrolleinrichtungen und anderen Verhaltensweisen oder Aktivitäten des Zertifikatsinhabers, die Umweltfaktoren betreffen, wird das Zentrum rechtzeitig benachrichtigt. Bei Bedarf wird die Anzahl der Inspektionen erhöht. Bei Verstößen gegen Umweltgesetze und -vorschriften, die schwerwiegende Schäden verursachen, wird die Zahl der Inspektionen erhöht. 9. Zertifizierungsanforderungen Um die Verwendung von Zertifizierungszertifikaten durch zertifizierte Organisationen zu standardisieren, hat das Zentrum folgende Anforderungen an die Verwendung von Zertifikaten durch zertifizierte Organisationen: Der Zertifikatsinhaber darf das Zertifikat und das Zertifizierungszeichen nur verwenden, um nachzuweisen, dass sein Umweltmanagementsystem bestimmte Standards erfüllt. Das Zeichen darf nicht direkt auf Produkten oder in einer Weise verwendet werden, die hinsichtlich der Konformität von Produkten oder Dienstleistungen irreführend sein kann. Bei Suspendierung, Widerruf oder Aufhebung der Zertifizierung darf keine weitere Werbung mit Zertifizierungsinhalten erfolgen und sämtliche Zertifizierungsunterlagen müssen ordnungsgemäß zurückgegeben werden. Bedingungen für die Aussetzung der Zertifizierung Unter den folgenden Umständen entzieht das Zentrum dem Zertifikatsinhaber die Berechtigung zur Nutzung des Zertifikats und des Logos: Verstoß gegen Umweltgesetze und -vorschriften, wodurch Umweltschäden verursacht werden; der Zertifikatsinhaber hat ohne die Genehmigung des Zentrums Änderungen am zertifizierten Umweltmanagementsystem vorgenommen, die sich auf die Zertifizierungsqualifikation des Systems auswirken; bei der Überwachung und Überprüfung wird eine Nichtkonformität festgestellt, deren Schwere nicht zum Entzug der Zertifizierungsqualifikation führt, wenn die Korrekturmaßnahmen nicht innerhalb der Frist abgeschlossen werden; die Verwendung des Zertifikats und des Logos durch den Zertifikatsinhaber entspricht nicht den Bestimmungen des Zentrums; der Zertifikatsinhaber zahlt die Zertifizierungsgebühr nicht fristgerecht und korrigiert dies auch nach Hinweis nicht. Bedingungen für den Widerruf der Zertifizierung Unter den folgenden Umständen widerruft das Zentrum die Qualifikation der Zertifizierung und nimmt die Zertifizierung zurück: Nach der Benachrichtigung über die Aussetzung der Zertifizierungsqualifikation hat der Zertifikatsinhaber es versäumt, die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Er hat gegen Umweltgesetze und -vorschriften verstoßen und so schwere Umweltschäden verursacht. Bei der Überwachung und Neubewertung wurde festgestellt, dass das Umweltmanagementsystem des Zertifikatsinhabers die Anforderungen bei weitem nicht erfüllte und die Abhilfemaßnahmen nicht innerhalb der vom Zentrum festgelegten Frist abgeschlossen wurden. Die Verwendung des Zertifikats und des Logos durch den Zertifikatsinhaber verstieß in erheblichem Maße gegen die Vorschriften des Zentrums und verursachte schwerwiegende Folgen. Bedingungen für die Stornierung der Zertifizierung Die Zertifizierung wird annulliert, wenn einer der folgenden Umstände eintritt: Aufgrund von Änderungen der Zertifizierungsregeln für Umweltmanagementsysteme ist der Inhaber des Systemzertifikats nicht bereit oder nicht in der Lage, die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen. Wenn das Zertifizierungszertifikat abläuft, beantragt der Zertifikatsinhaber nicht innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf des Zertifikats eine erneute Zertifizierung beim Zentrum. Der Zertifikatsinhaber ergreift die Initiative, um das Zertifikat zu annullieren. |