【Zeit: 20. April 2012】 Nationale Getreidebüro-Ausstellung [2012] Nr. 90 An die Getreideämter aller Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte sowie an das Produktions- und Aufbaukorps von Xinjiang, die China National Grain Reserve Administration, die COFCO Corporation, die China Grain Logistics Group Corporation und die China National Textile Corporation:
Kürzlich hat die Staatliche Verwaltung für Arbeitssicherheit unserem Büro eine Antwort zur Anwendbarkeit selbstansaugender Gasmasken mit Filter geschickt: „Derzeit liegen keine Forschungsdaten vor, die beweisen, dass Gasfilterbehälter der Klasse B wirksam vor Phosphin schützen können.“ Dementsprechend werden die entsprechenden Anforderungen wie folgt mitgeteilt: 1. Verzichten Sie auf die Verwendung von selbstansaugenden Filtergasmasken
Ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung wird in allen Getreide- und Öllager- und -verarbeitungsunternehmen die Verwendung selbstansaugender Filtergasmasken eingestellt.
2. Stärkung der Sicherheitsmaßnahmen beim Betreten von Getreidelagern
Getreidesilos sind sauerstoffarme und gefährliche Arbeitsplätze. Alle betroffenen Unternehmen müssen die Sauerstoffkonzentration im Silo gemäß den Sicherheitsvorschriften für sauerstoffarme und gefährliche Arbeiten (GB 8958-2006) testen, bevor sie das Lager betreten. Wenn die Sauerstoffkonzentration unter 19,5 % liegt, muss das Personal, das das Lager betritt, mit isolierter Atemschutzausrüstung wie Langschlauch-Atemschutzgeräten oder Luftatemgeräten ausgestattet sein und diese verwenden oder für ausreichende Belüftung sorgen, um die Sauerstoffkonzentration im Getreidespeicher auf über 19,5 % zu bringen, bevor es das Lager zur Arbeit betritt. Darüber hinaus müssen beim Betreten des Lagers Aufseher außerhalb des Lagers postiert sein, um den Sicherheitsschutz für die das Lager betretenden Arbeiter zu gewährleisten, und die das Lager betretenden Arbeiter müssen sich in Sichtweite der Aufseher außerhalb des Lagers befinden.
3. Stärkung der Verwaltung und Wartung von Atemschutzgeräten
Atemschutzgeräte sind die wichtigste Maßnahme zum Schutz der Lebenssicherheit und der körperlichen Gesundheit der Mitarbeiter. Alle Unternehmen werden aufgefordert, Atemschutzgeräte gemäß den Anforderungen von „Auswahl, Verwendung und Wartung von Atemschutzgeräten“ (GB/T 18664-2002) richtig auszuwählen. Darunter: Bei „unmittelbarer Bedrohung für Leben und Gesundheit (IDLH)“ sollte ein Atemschutzgerät verwendet werden. In anderen Umgebungen sollte die richtige Atemschutzausrüstung basierend auf dem „Gefahrenfaktor“ der Gefahrenumgebung ausgewählt werden. Die von Unternehmen gekauften Atemschutzgeräte und Langschlauchmasken sollten den Anforderungen von GB 16556 und GB 6220 entsprechen. Atemschutzgeräte müssen entsprechend den einschlägigen Normen und Spezifikationen sowie den Produkthandbüchern ordnungsgemäß gewartet und täglich geprüft und gewartet werden.
18. April 2012 Erklärung: Dieser Artikel wurde reproduziert von: National Grain Office.
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