NB Factory Audit Consulting Verhaltenskodex für Lieferanten „Der weltweit führende Markenschuh- und Bekleidungshersteller zu werden“, lautet das Geschäftsziel von NB. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir geschlossen zusammen, erfüllen unsere Pflichten mit der gebotenen Sorgfalt und halten uns stets an den Kerngedanken „Teamarbeit, Kunde zuerst, Loyalität und Engagement“. Der NB-Verhaltenskodex für Lieferanten ist die grundlegendste Erwartung von NB an Lieferanten. NB erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sicherstellen, dass ihre Produkte ohne ausbeuterische Praktiken und unsichere Produktionsbedingungen hergestellt werden. Der Verhaltenskodex für Lieferanten von NB bringt die Verpflichtung von NB zum Ausdruck, nur mit Herstellern und Lieferanten Geschäfte zu machen, die das Engagement von NB für faire und sichere Beschäftigungspraktiken teilen. Grundlegende Anforderungen 1. Einhaltung der örtlichen Gesetze Die Bedingungen des Verhaltenskodex für NB-Lieferanten stehen im Einklang mit den geltenden örtlichen Gesetzen und Vorschriften. Alle Lieferanten müssen die lokalen Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen sie tätig sind, vollständig einhalten.
2. Kinderarbeit Es ist verboten, Kinder unter 16 Jahren (in manchen Ländern ist ein Mindestalter von 15 Jahren gesetzlich zulässig) als Arbeiter zu beschäftigen oder Minderjährige, die älter als 16 Jahre, aber noch nicht im im Land des Herstellers festgelegten Alter für den Abschluss der Schulpflicht sind. Alle Fabriken sollten formelle Aufzeichnungen führen, um das Geburtsdatum jedes Mitarbeiters zu überprüfen. Alle Lieferanten müssen die örtlichen Vorschriften zur Beschäftigung minderjähriger Arbeitnehmer einhalten. Diese Regelungen sollten die Art der Arbeit, die Arbeitszeit und die Arbeitsintensität gemäß den örtlichen Arbeitsgesetzen umfassen. 3. Belästigung oder Missbrauch Mitarbeiter müssen mit Respekt, Gleichberechtigung und Höflichkeit behandelt werden. Mitarbeiter dürfen am Arbeitsplatz keiner körperlichen oder verbalen Misshandlung, sexuellen Belästigung oder psychischen Einschüchterung ausgesetzt sein. Körperliche Züchtigung von Mitarbeitern ist verboten. Zwangsforderungen, Drohungen, verbale Beschimpfungen oder Beschimpfungen werden nicht toleriert.
IV. Gesundheit und Sicherheit Lieferanten müssen sich an die OSHA-Standards halten, um den Mitarbeitern sichere und hygienische Arbeitsbedingungen und -umgebungen zu bieten und so Arbeitsunfälle zu vermeiden. 5. Keine Diskriminierung Lieferanten müssen ein faires und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld schaffen. Die Einstellung, Beförderung und Vergütung von Mitarbeitern muss auf ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben beruhen und darf nicht auf Geschlecht, Rasse, sozialer Schicht, Familienstand, Religion oder kulturellen Überzeugungen beruhen. Schwangerschaftstests bei Mitarbeiterinnen vor oder während der Einstellung sind nicht gestattet. Beschäftigte dürfen nicht wegen ihrer politischen oder sozialen Zugehörigkeit diskriminiert werden. 6. Gehalt und Sozialleistungen Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern jeden Monat pünktlich ihren Lohn auszahlen. Der gezahlte Lohn darf nicht niedriger sein als die lokalen gesetzlichen Anforderungen oder den lokalen Branchenstandards entsprechen. Fabriken müssen ihren Mitarbeitern außerdem alle gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen gewähren. Lieferanten dürfen ihren Mitarbeitern keine Lohnabzüge zu Strafzwecken machen. Lieferanten dürfen ihren Mitarbeitern unter dem Deckmantel der Ausbildung keine Lohnabzüge machen. VII. Arbeitszeit Lieferanten sollten von ihren Mitarbeitern im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit nicht verlangen, in einer normalen Arbeitswoche mehr als sechzig Stunden zu arbeiten, auch wenn es in einigen Ländern keine Gesetze zur Arbeitszeitbegrenzung gibt. Den Mitarbeitern muss mindestens ein freier Tag pro Woche (24 aufeinanderfolgende Stunden) garantiert werden. Lieferanten dürfen von ihren Arbeitnehmern nicht verlangen, ihre Arbeit mit nach Hause zu nehmen oder außerhalb der Fabrik zu erledigen. Sämtliche Arbeitszeiten müssen schriftlich aufgezeichnet werden und dem zuständigen NB-Personal bei Bedarf jederzeit zur Überprüfung zur Verfügung stehen. 8. Überstunden Wenn unter besonderen Umständen die Arbeitszeit über die gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit vor Ort (48 Stunden oder weniger) hinaus verlängert werden muss, muss ein Überstundenlohn gemäß den jeweiligen örtlichen Gesetzen und Vorschriften gezahlt werden. In Ländern, in denen es keine Gesetze zur Vergütung von Überstunden gibt, sollten die an Arbeitnehmer gezahlten Überstundenlöhne auf den lokalen Industriestandards basieren. Die Vergütung für Überstunden darf nicht geringer sein als die Vergütung für die normale Arbeitszeit. Lieferanten müssen Überstunden kontrollieren, um die Produktionseffizienz und Produktqualität sicherzustellen und die Rechte und Interessen der Mitarbeiter zu schützen.
IX. Vereinigungsfreiheit Lieferanten müssen das Recht der Mitarbeiter respektieren, Gewerkschaften und Vereinigungen ihrer Wahl rechtmäßig zu gründen, einschließlich des Rechts auf Kollektivverhandlungen. An Orten, wo die Vereinigungsfreiheit durch lokale Gesetze eingeschränkt ist, dürfen die Lieferanten das Recht der Mitarbeiter, Vereinigungen ihrer Wahl beizutreten, nicht einschränken und müssen ein wirksames System einrichten, um eine offene Kommunikation mit den Mitarbeitern sicherzustellen. 10. Zwangsarbeit Den Fabriken ist der Einsatz von Zwangsarbeitern, wie etwa Gefängnisinsassen, Vertragsarbeitern, Leibeigenen oder anderen Zwangsarbeitern, untersagt. Lieferanten ist es untersagt, Arbeitnehmer für die Weigerung, Überstunden zu leisten, zu bestrafen. Den Arbeitnehmern darf aus keinem Grund das Verlassen des Arbeitsplatzes untersagt werden. 11. Umgebungsbedingungen Alle Hersteller sollten die örtlichen Umweltschutzgesetze und -vorschriften einhalten. Hersteller, Subunternehmer und Materiallieferanten müssen die Einhaltung der lokalen Gesetze und Vorschriften des Landes sicherstellen, in dem sie ansässig sind.
12. Subunternehmer Dieser Verhaltenskodex gilt auch für alle Subunternehmer der Lieferanten von New&Balance. Lieferanten sind dafür verantwortlich, dass ihre Subunternehmer den Verhaltenskodex für Lieferanten von New&Balance einhalten. Subunternehmern ist es ohne vorherige Zustimmung von New&Balance nicht gestattet, kommerzielle Dienstleistungen für New&Balance zu erbringen. Im Falle einer vorsätzlichen Nichteinhaltung des NB-Verhaltenskodex für Lieferanten wird NB den Liefervertrag mit dem Lieferanten kündigen oder einen erneuten Abschluss gemäß der Verpflichtung des Lieferanten zur Einhaltung des NB-Verhaltenskodex für Lieferanten verweigern. |