Was ist Transithandel? Unter Transithandel versteht man den Transport von Waren von Land A nach Land B. Aus geografischen Gründen muss der Transport durch ein Drittland erfolgen. Obwohl das Drittland nicht direkt an dieser Transaktion beteiligt ist, müssen die Waren die Landes- oder Zollgrenze des Landes betreten und verlassen und die Zollstatistik durchlaufen. Somit sind sie Teil des Import- und Exporthandels des Landes. Was ist der Unterschied zwischen Zwischenlagerhandel und Transithandel? Reexporthandel: Handelsaktivitäten zwischen Rohstoff verbrauchenden Ländern und Rohstoff produzierenden Ländern über ein Drittland werden als Reexporthandel für das Drittland bezeichnet. Das Rohstoff produzierende Land verkauft die Ware an Händler in einem Drittland (oder einer Region), und dann verkaufen die Händler im Drittland (oder der Region) die Ware an das eigentliche Rohstoff verbrauchende Land. Bei dieser Art des Handels handelt es sich um indirekten Handel für Rohstoff produzierende und verbrauchende Länder und um Zwischenlagerhandel für Drittländer (oder -regionen). Transithandel: eine Handelsaktivität, bei der die Exportgüter anderer Länder die Grenze ihres eigenen Landes passieren, ohne verarbeitet oder verändert zu werden, und im Wesentlichen in ihrem ursprünglichen Zustand in ein anderes Land transportiert werden. Dazu gehören direkter und indirekter Transithandel. Beispielsweise muss der Warenhandel zwischen einem Binnenland und einem nicht angrenzenden Land über die Grenze eines Drittlandes passieren. Für den Zoll des Drittlandes wird diese Art von Handel als Transithandel eingestuft. Erfolgt ein solcher Handel jedoch per Lufttransport über den Luftraum eines Drittlandes, wird er vom Zoll dieses Drittlandes nicht als Transithandel eingestuft. Bezeichnet Handelsvorgänge, bei denen Waren aus anderen Ländern ohne Verarbeitung oder Veränderung und in einem im Wesentlichen ursprünglichen Zustand über die Grenze des eigenen Landes in ein anderes Land verbracht werden. Der Unterschied zwischen dem Reexporthandel und dem Transithandel besteht darin, dass beim Reexporthandel das Eigentum an den Waren zunächst vom Exporteur im Produktionsland auf die Händler im Drittland (oder der Drittregion) und dann auf die Händler im Importland übertragen wird, die die Waren letztendlich verbrauchen. Beim Transithandel muss das Eigentum an der Ware nicht auf Händler in Drittländern übertragen werden. Dies ist das Ende des Artikels zum Transithandel. Wenn Sie mehr über den Transithandel erfahren möchten, folgen Sie uns bitte. Wir werden weiterhin Ihre Fragen beantworten. |
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