ACC-Zertifizierungsprozess

ACC-Zertifizierungsprozess

Selbsteinschätzung

Zur Vorbereitung auf die externe Begutachtung müssen die Bewerberinnen und Bewerber eine Selbsteinschätzung hinsichtlich der Kriterien durchführen.

Auswerten

Ist das Unternehmen nach Abschluss der Selbstbewertung und Behebung der festgestellten Nichtkonformitäten zufrieden, kann es mit der nächsten Zertifizierungsstufe beginnen.

Eine Registrierung kann erst dann erfolgreich sein, wenn eine unabhängige Bewertung durch eine vom ACC anerkannte Zertifizierungsstelle ergibt, dass der Antragsteller diesen Standard einhält.

Die Zertifizierungsstelle muss vom ACC zugelassen und von einer Zertifizierungsstelle, die Mitglied des International Certification Forum ist, nach EN45011/ISO/IEC Guide 65:1996 (Allgemeine Anforderungen an den Betrieb von Produktzertifizierungssystemen) akkreditiert sein.

Die ausgewählte Zertifizierungsstelle unterzeichnet mit dem Antragsteller und der Zertifizierungsstelle einen Vertrag, in dem die Anforderungen und Verpflichtungen aufgeführt sind, die der Antragsteller erfüllen muss.

ACC führt eine Liste der geprüften Zertifizierungsstellen.

Auswertungshäufigkeit

Die Häufigkeit der Akkreditierungsbewertungen wird vom ACC-Komitee festgelegt. Maßgeblich hierfür ist die durchgängige Einhaltung dieser Norm durch den Hersteller.

Die Begutachtung erfolgt grundsätzlich einmal jährlich und dauert in der Regel 2 Tage. Das ACC-Komitee wird mehrere kurze Mitteilungen zur Überprüfung versenden.

Auswertungsdauer

Die Beurteilung dauert in der Regel zwei Tage und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Es muss jedoch in allen Fällen sichergestellt werden, dass die Beurteilung wie erforderlich durchgeführt wird.

Die ACC-Kommission besteht darauf, dass die Akkreditierungsagenturen ihre Beurteilungen bei den Evaluierungen sorgfältig durchführen. Darüber hinaus muss die Zertifizierungsstelle sicherstellen, dass der Zeitaufwand für die Beurteilung realistisch ist und weder für die Prüfer noch für das geprüfte Unternehmen zu groß ist.

Zertifizierungsstellen sollten beachten, dass das Bewertungsformat sowohl eine Systemüberprüfung als auch eine Vor-Ort-Besichtigung der Standorte und Produktionsprozesse umfasst. Für jede Aktivität sollte bei der Beurteilung eine angemessene und sinnvolle Zeitspanne eingeplant werden und falls der Prüfer weitere Untersuchungen verlangt, sollte ihm hierfür eine angemessene und sinnvolle Zeit eingeräumt werden.

Die Beurteilung besteht aus fünf Elementen:

Erstes Treffen

Vor-Ort-Evaluation

Sammlung notwendiger Proben

l Überprüfung der Managementsysteme/Dateien und Verfahren

Abschlussbesprechung

Der Prüfer sollte einen formellen Bewertungsbericht herausgeben.

Während der Bewertung sollten die Prüfer alle festgestellten Abweichungen aufzeichnen, beispielsweise:

Schwerwiegende Nichteinhaltung – schwerwiegender Verstoß gegen Lebensmittelsicherheitsvorschriften oder rechtliche Probleme, und die Integrität des Projektplans ist gefährdet

Der Prüfer benachrichtigt unverzüglich den Direktor der Zertifizierungsstelle, der wiederum das ACC-Komitee anweist, das Audit bis zur Klärung dieser Fragen sofort auszusetzen.

Wesentliche Nichteinhaltung – wenn eine große Anzahl von Punkten die Anforderungen der Absichtserklärung nicht erfüllt und die zwingenden Bestimmungen der Richtlinien nicht erfüllt, jedoch kein Risiko für die Lebensmittelsicherheit oder ein direktes Risiko für den Projektplan besteht (allgemeine Richtlinie)

Der Prüfer vermerkt diese Punkte im Meldeformular und meldet die Einzelheiten dem Leiter der Zertifizierungsstelle. Der Korrekturmaßnahmenplan sollte der Zertifizierungsstelle innerhalb von 28 Tagen nach der Bewertung vorgelegt werden.

Geringe Nichtübereinstimmung – Nichterfüllung des erklärten Zwecks und der zwingenden Bestimmungen (allgemeine Ordnungsmäßigkeit). Der Korrekturmaßnahmenplan sollte der Zertifizierungsstelle innerhalb von 28 Tagen nach der Bewertung vorgelegt werden.

Auditoren sollten ausreichend Zeit einplanen, um sicherzustellen, dass ausreichend Zeit für die Systemprüfung sowie die Inspektion der Standorte und Produktionsprozesse zur Verfügung steht.

Beim Abschlusstreffen sollte der Auditor die Ergebnisse präsentieren und die bei der Bewertung festgestellten Abweichungen besprechen, sich jedoch nicht zu den möglichen Ergebnissen der Bewertung äußern.

Eine schriftliche Zusammenfassung der bei der Abschlussbesprechung besprochenen Nichtkonformitäten sollte bei der Abschlussbesprechung oder innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Bewertung erstellt werden.

Der Antragsteller muss der Zertifizierungsstelle innerhalb von 28 Tagen ausreichende Nachweise dafür vorlegen, dass er die im Audit festgestellten Nichtkonformitäten behoben hat.

Werden die Mängel nicht innerhalb der genannten Frist behoben, wird die Zertifizierung nicht erteilt bzw. die Zertifizierungsqualifikation nicht aufrechterhalten.

Im Beurteilungsbericht ist die Dauer der Beurteilung (in Stunden) anzugeben. Eventuelle Gründe für eine Verlängerung oder Verkürzung der angegebenen Beurteilungsdauer sind im Bericht anzugeben.

Prüfbericht

Der Prüfer sollte einen vollständigen Bewertungsbericht erstellen. Der Auditor legt der Zertifizierungsstelle einen Bewertungsbericht vor.

Der Evaluierungsbericht wird in dem vom ACC-Ausschuss festgelegten Format erstellt und enthält alle Informationen zur Evaluierung. Der Bewertungsbericht sollte gemäß den ACC-Berichtsrichtlinien erstellt werden.

Im Allgemeinen sollte der Bericht innerhalb von 42 Tagen nach dem Bewertungsdatum erstellt und dem Antragsteller ausgehändigt werden. Es ist jedoch möglich, dass der Bericht innerhalb von 28 Tagen nach dem Bewertungsdatum erstellt und ausgehändigt wird. Der Bericht sollte unabhängig davon herausgegeben werden, ob eine Zertifizierung erteilt wurde oder nicht.

Der Antragsteller, der die Bewertung in Auftrag gegeben hat, ist Eigentümer des Bewertungsberichts. Der Antragsteller sollte jedoch einen Vertrag mit der Zertifizierungsstelle unterzeichnen, der diese dazu berechtigt, den Bericht dem ACC-Komitee vorzulegen.

Der ausführliche Teil des Bewertungsberichts sollte in englischer Sprache in einem öffentlichen Textformat veröffentlicht werden. Er sollte Meinungen zu den Punkten enthalten, bei denen die Standards eingehalten wurden, insbesondere zu denen, bei denen erhebliche Verbesserungen vorgenommen wurden. Außerdem sollten die objektiven Beweise für die Nichtkonformitäten kommentiert werden.

Der Zertifizierungsausschuss innerhalb der Zertifizierungsstelle prüft den Bewertungsbericht.

Zertifizierung

Im Falle einer Zertifizierung muss das Zertifizierungszertifikat innerhalb von 42 Tagen nach dem Bewertungsdatum ausgestellt werden. Kann das Zertifizierungszertifikat nicht innerhalb der oben genannten Frist ausgestellt werden, benachrichtigt die Zertifizierungsstelle den Antragsteller schriftlich und teilt ihm den konkreten Zeitpunkt der Ausstellung des Zertifizierungszertifikats sowie den Grund für die Verlängerung der Ausstellungsfrist mit.

Das Zertifizierungszertifikat ist Eigentum der Zertifizierungsstelle, die den Status des Zertifikats ordnungsgemäß verwalten und kontrollieren muss.

Wenn die Nichtkonformitäten nicht behoben wurden, wird das Erstzertifizierungszertifikat (die erste Zertifizierung der auditierten Einheit) nicht erteilt.

Liegen ausreichende Belege vor, dass der Antragsteller die genannten Kriterien erfüllt, bleibt sein Zertifizierungsstatus bestehen. Gemäß den entsprechenden Richtlinien muss der Antragsteller bestätigen, dass etwaige Mängel innerhalb der vorgeschriebenen Zeit behoben wurden.

Beschwerden

Dem Antragsteller steht das Recht zu, gegen die Zertifizierungsentscheidung der Zertifizierungsstelle Berufung einzulegen.

Der Antragsteller muss innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Zertifizierungsentscheidung der Zertifizierungsstelle schriftlich Einspruch einlegen.

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