1. Dieser Kodex muss in der Landessprache ausgehängt oder allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden (gedruckt und ausgehängt). 2. Gesetzliche und werkseitig vorgeschriebene Arbeitszeiten sollten ausgehängt oder für alle Mitarbeiter zugänglich sein. 3. Fabrikrichtlinien oder -verfahren in Bezug auf Löhne und Sozialleistungen sollten in der Landessprache ausgehängt oder allen Mitarbeitern zugänglich sein. 4. Die Fabrik sollte über eine schriftliche Richtlinie oder ein Verfahrensdokument zum Thema Diskriminierung in der Landessprache verfügen und dieses öffentlich aushängen. 5. Es wird empfohlen, Notrufnummern für den Notfall anzugeben. 6. Bringen Sie in Raucherbereichen Raucherbereichsschilder und an gefährlichen Orten Rauchverbotsschilder an (selbstgemacht oder gekauft) 7. Notrufnummern sollten identifiziert und im Notfallplan veröffentlicht werden 8. Es sollte ein ausführliches Notfallinformationsdiagramm erstellt und für alle Mitarbeiter gut sichtbar ausgehängt werden. 9. Evakuierungswege und Notausgänge müssen im Notfall gekennzeichnet sein. Notausgänge müssen gekennzeichnet und im Notfall sichtbar sein. An Ausgängen, die zu Straßen oder anderen befahrbaren Bereichen führen, müssen Schilder angebracht sein, um die Mitarbeiter vor der Gefahr zu warnen. 10. Ein Evakuierungsplan mit den Notfallbedingungen und Fluchtwegen sollte schematisch an der Wand angebracht werden. 11. Türen zwischen Abteilungen, die üblicherweise als Ausgänge verwendet werden oder mit Ausgängen verwechselt werden können, sollten deutlich gekennzeichnet sein (selbstgemacht oder gekauft) 12. Jeder Ort, an dem brennbare Gegenstände verwendet oder gelagert werden oder an dem offene Flammen eine Gefahr darstellen können, sollte mit einem Rauchverbotsschild (selbstgemacht oder gekauft) gekennzeichnet und angebracht sein. 13. Behälter, in denen entzündbare Gegenstände aufbewahrt werden, sollten mit Beschreibungen des Inhalts und Gefahrenhinweisen in der Landessprache versehen sein (selbst erstellt). 14. In Gefahrenbereichen mit Heißarbeiten sollten entsprechende Warnhinweise angebracht werden, z. B. „Hier sind keine Heißarbeiten ohne Genehmigung erlaubt“ (selbst erstellt). 15. Der Inhalt von Behältern mit gefährlichen Chemikalien (einschließlich Druckgasflaschen) muss an einer gut sichtbaren Stelle in chinesischer Sprache deutlich gekennzeichnet sein. Der Ort, an dem die Gasflaschen gelagert werden, muss daher sorgfältig ausgewählt und errichtet sowie ordnungsgemäß gekennzeichnet sein und über entsprechende Warnschilder und Sicherheitsmaßnahmen verfügen. (selbst gemacht) 16. Feuerlöscher sollten für den Notfall deutlich gekennzeichnet sein und Feuerlöschschläuche sollten klar erkennbar sein (selbstgebaut) 17. EHS-Verfahren sollten in der Landessprache verfasst und ausgehängt oder allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. 18. EHS-Vorschriften, sichere Betriebsverfahren, EHS-Aktivitäten und anderes EHS-Wissen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit können am Arbeitsplatz durch die Veröffentlichung von Briefings, das Aushängen von Hinweisen und andere Informationskommunikation (je nach Situation) verbreitet werden. 19. Alle Behälter mit Chemikalien, die in die Fabrik gelangen, müssen mit dem Namen des Stoffes, den Gefahren sowie Anweisungen zur Lagerung und zum Transport gekennzeichnet sein. Es können Symbole oder selbst erstellte Schriftzeichen in der Landessprache verwendet werden (Hinweis: Dieses Verfahrensdokument dient nur als Referenz. Jedes Unternehmen kann es entsprechend seiner internen Managementstruktur entsprechend ändern. Weitere Informationen und Hilfe erhalten Sie von: Ustar Enterprise Management Consulting Company hat mit seinem professionellen ICTI-Spielzeugzertifizierungsniveau mehr als 30 Spielzeugunternehmen erfolgreich dabei geholfen, die ICTI-Zertifizierung auf einmal zu bestehen. 20. Der Standort von Augenduschen und Notfallduschen sollte deutlich gekennzeichnet sein (selbstgemacht) 21. Lagertanks, Verarbeitungsleitungen, Rohrleitungen für gefährliche Stoffe und Chemikaliendurchflussventile sollten alle beschriftet oder farblich gekennzeichnet sein (Stoffname). Die Beschriftungen und ihre Bedeutung sollten ausgehängt und öffentlich gemacht werden. Neben der Farbcodierung sollten auch andere wichtige Teile von Ventilanschlüssen und Düsen zur einfachen Identifizierung markiert werden. 22. Alle Schalter und Abschaltregler sollten mit ihren Funktionen beschriftet und je nach Funktion (selbstgebaut oder gekauft) mit unterschiedlichen Farben markiert sein 23. Wenn das Gerät gewartet wird, sollte eine Abschaltwarnung angezeigt werden, um den Grund für die Unterbrechung der Stromversorgung zu erläutern (selbstgebaut oder gekauft). 24. Allgemeine Bereiche oder Arbeitsplätze sollten deutlich mit Schildern gekennzeichnet sein, die auf die Art der persönlichen Schutzausrüstung (selbst hergestellt oder gekauft) hinweisen, die die Mitarbeiter gemäß den Vorschriften in diesem Bereich tragen und verwenden sollten. 25. Kräne, Schlingen und Hebezeuge sollten nicht mehr verwendet werden, wenn sie beschädigt oder defekt sind, und als „zu reparieren/auszutauschen“ (selbstgebaut oder gekauft) gekennzeichnet werden. 26. Die maximale Tragfähigkeit sollte an allen Kränen, Schlingen und Kränen (selbstgebaut) an einer gut sichtbaren Stelle gekennzeichnet sein. 27. Wenn eine beschädigte Leiter repariert und wiederverwendet werden soll, sollte sie mit der Aufschrift „Reparatur-/Austauschbedarf“ gekennzeichnet oder beschriftet sein (selbstgebaut oder gekauft). 28. Alle engen Räume müssen mit einem Warnhinweis in der Landessprache versehen sein: „Enge Räume, Befolgen Sie die Anweisungen zum Betreten des Raums“ (selbst erstellt) 29. Wenn an Baustellen, an denen Gabelstapler eingesetzt werden, mit Fußgängern zu rechnen ist, sollten Stoppschilder, Verkehrsspiegel und Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder aufgestellt werden. 30. Alle Abfallbehälter sollten mit dem Wort „gefährlicher Abfall“ gekennzeichnet und zusätzlich mit Warnschildern versehen sein. Abfalllagerbereiche sollten über geeignete Reinigungsgeräte und Feuerlöscher verfügen und mit entsprechenden Schildern (selbstgemacht) gekennzeichnet sein. 31. Die Fabrik sollte über eine Reihe von Regeln für die Verwaltung der Wohnheime verfügen, an die sich Mitarbeiter und Besucher halten müssen. Diese Regeln sollten in der Landessprache veröffentlicht und öffentlich ausgehängt werden. 32. Wenn innerhalb von 15 Minuten keine Notrettungseinrichtung erreichbar ist, sollten Standort, Entfernung und tatsächlich benötigte Zeit zum Erreichen der nächstgelegenen Rettungseinrichtung klar angegeben und alle Daten öffentlich gepostet werden (selbst erstellt). 33. Erste-Hilfe-Stationen sollten mit Erste-Hilfe-Station-Schildern (selbstgemacht oder gekauft) ausgestattet sein. Fabriken sollten medizinische Abfälle von anderen Abfällen trennen, was durch die Kennzeichnung nach Kategorien erreicht werden kann. Nadeln sollten in einem Behälter mit der Aufschrift „Enthält scharfe Gegenstände“ entsorgt werden (selbstgemacht). |
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