Die Anti-Terror-Fabrikinspektion von IKEA umfasst acht Hauptvorschriften für Feuerlöscher: 1. IKEA Lieferanten sollten mit geeigneter Feuerlöschausrüstung ausgestattet sein. Die Aufstellpunkte und Maximalabstände müssen den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften bzw. einer Sondergenehmigung der zuständigen Feuerwehr entsprechen. Sofern keine Gesetze, Verordnungen oder Sondergenehmigungen vorliegen, darf der maximale Abstand zwischen Feuerlöscheinrichtungen 25 Meter nicht überschreiten. 2. Feuerlöscher sollten deutlich gekennzeichnet sein, sodass sie aus der Ferne identifiziert werden können. Um eine gute Leistung aufrechtzuerhalten, müssen Feuerlöschgeräte für Mitarbeiter leicht zugänglich und ordnungsgemäß gewartet sein. Hydranten (Schläuche) dürfen nicht verschlossen werden. 3. Alle Feuerlöschgeräte müssen ordnungsgemäß gewartet werden. Lieferanten sollten ein internes Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern mindestens alle 12 Monate einführen und Aufzeichnungen führen oder Etiketten an den Feuerlöschern anbringen. 4. Feuerlöscher sollten an offensichtlichen und leicht zugänglichen Stellen platziert werden, ohne eine sichere Evakuierung zu beeinträchtigen. 5. An schwer einsehbaren Aufstellungsorten von Feuerlöschern sind leuchtende Hinweisschilder anzubringen, die deren Standort anzeigen. 6. Der Feuerlöscher sollte mit dem Typenschild nach außen stabil platziert werden. Tragbare Feuerlöscher sollten in Feuerlöscherkästen oder an Haken bzw. Halterungen platziert werden. Die Höhe der Oberseite vom Boden sollte nicht größer als 1,50 m sein; die Höhe der Unterseite vom Boden sollte nicht kleiner als 0,08 m sein. Der Feuerlöscherkasten darf nicht verschlossen sein. 7. Feuerlöscher dürfen nicht an feuchten oder stark korrosiven Orten installiert werden. Wenn sie installiert werden müssen, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Im Außenbereich aufgestellte Feuerlöscher sollten über entsprechende Schutzmaßnahmen verfügen. 8. Feuerlöscher dürfen nicht an Orten installiert werden, an denen ihr Betriebstemperaturbereich überschritten wird. Die Anzahl der in einer Recheneinheit installierten Feuerlöscher darf nicht weniger als 2 betragen. Die Anzahl der Feuerlöscher an jedem Aufstellungsort sollte 5 nicht überschreiten. |