Prinzip 1: Einhaltung der Gesetze und FSC-Prinzipien Bei der Waldbewirtschaftung müssen die Gesetze des Landes, in dem sie sich befindet, sowie die vom Land unterzeichneten internationalen Konventionen und Abkommen beachtet werden. Zudem müssen sämtliche Grundsätze und Standards des FSC eingehalten werden. Grundsatz 2: Eigentum, Zugang und Verantwortung Langfristige Eigentums- und Nutzungsrechte an Land- und Waldressourcen sollten klar definiert, dokumentiert und rechtlich verankert sein. Grundsatz 3: Rechte der indigenen Völker Die gesetzlichen und traditionellen Rechte der indigenen Völker, ihr Land, ihre Territorien und ihre Ressourcen zu besitzen, zu nutzen und zu verwalten, müssen anerkannt und respektiert werden. Grundsatz 4: Beziehungen zur Gemeinschaft und Arbeitnehmerrechte Die Waldbewirtschaftungsmaßnahmen sollen die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Waldarbeiter und der örtlichen Gemeinden langfristig wahren oder fördern. Prinzip 5: Nutzen der Wälder Die Waldbewirtschaftung sollte die wirksame Nutzung der zahlreichen Produkte und Leistungen des Waldes fördern, um den wirtschaftlichen Nutzen sowie den breiten sozialen und ökologischen Nutzen des Waldes sicherzustellen. Prinzip 6: Umweltauswirkungen Die Waldbewirtschaftung sollte die biologische Vielfalt und die damit verbundenen Werte wie Wasserressourcen, Boden sowie den Wert einzigartiger und fragiler Ökosysteme und Landschaften schützen und dadurch die ökologischen Funktionen und die Integrität des Waldes bewahren. Prinzip 7: Geschäftsplanung Es müssen Waldbewirtschaftungspläne erstellt und umgesetzt werden, die dem Umfang und der Intensität der Waldbewirtschaftung angemessen sind und jederzeit überarbeitet werden können. Die langfristigen Ziele der Operation und die Mittel zu ihrer Erreichung sollten klar dargelegt werden. Grundsatz 8: Monitoring und Evaluierung Die Überwachung sollte je nach Umfang und Intensität der Waldbewirtschaftung durchgeführt werden, um den Zustand des Waldes, die Produktion von Forstprodukten, die Herkunftskette, Geschäftsaktivitäten und ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen. Prinzip 9: Erhalt von Wäldern mit hohem Naturschutzwert Bei der Bewirtschaftung von HCV-Wäldern sollte darauf geachtet werden, die Charakteristika dieser Wälder zu erhalten oder zu verbessern. Entscheidungen bezüglich HCV-Wälder sollten stets mit dem Grundsatz der Vorsicht getroffen werden. Prinzip 10: Gepflanzte Wälder Gepflanzte Wälder sollten gemäß den Grundsätzen und Kriterien 1 bis 9 und dem Grundsatz 10 und seinen Kriterien geplant und bewirtschaftet werden. Gepflanzte Wälder können eine Reihe sozialer und wirtschaftlicher Vorteile bieten und dazu beitragen, den weltweiten Bedarf an Forstprodukten zu decken. Gleichzeitig ergänzen sie natürliche Wälder, verringern den Druck auf natürliche Wälder und fördern deren Wiederherstellung und Schutz. |
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