Fabrikaudit beim Kunden zum Thema Zwangsarbeit

Fabrikaudit beim Kunden zum Thema Zwangsarbeit
Zur Zwangsarbeit zählen Gefängnisarbeit, Schuldknechtschaft, Sklavenarbeit und unfreiwillige Arbeit unter Androhung von Strafe.

Die sogenannte Gefängnisarbeit liegt darin begründet, dass Gefangene oder Gefangene in Arbeitslagern vom Staat für Gesetzesverstöße bestraft werden und ihre Arbeit unfreiwillig ist. Die sogenannte Vertragsarbeit bedeutet, dass die Bewegungsfreiheit des Arbeiters streng eingeschränkt ist, genau wie bei einem Kaufvertrag. Arbeitgeber verbieten den Arbeitern oft, ihr Arbeitsverhältnis frei zu verlassen, oder Vertragsarbeiter können nicht frei entscheiden, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Bei der Fabrikinspektion achten die Auditoren auf:

1) Müssen Arbeitnehmer bei der Einstellung eine Kaution hinterlegen oder einen Personalausweis vorlegen?

2) Bei Fabrikinspektionen oder Befragungen von Mitarbeitern ist die Beschäftigung nach Belieben ein wichtiger Punkt. Sie sind auch daran interessiert, ob Mitarbeiter den vollen Lohn erhalten, wenn sie aus gutem Grund kündigen.

3) Können Arbeiter nach Feierabend die Fabrik oder den Schlafsaal frei verlassen?

4) Wird mir eine Geldstrafe auferlegt oder ich werde entlassen, wenn ich nicht bereit bin, Überstunden zu machen?

5) Gibt es Sicherheitspersonal vor Ort, das die Arbeiter bei der Arbeit überwacht?

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