1. Zweck: Formulierung von Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung der branchenübliche Arbeitszeiten und Ruhezeiten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie Einführung von Arbeits- und Ruhesystemen in Fabriken.
2. Geltungsbereich: Arbeits- und Ruhezeitmanagement und -praktiken des Unternehmens sowie mögliche Anforderungen an Lieferanten/Auftragnehmer.
3. Programm 3.1 Richtlinien und Verfahren entwickeln und diese allen Mitarbeitern und anderen Beteiligten mitteilen. Das Unternehmen hält die branchenüblichen Arbeitszeiten und Ruhezeiten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften ein. In jedem Fall dürfen die Mitarbeiter nicht mehr als 60 Stunden pro Woche arbeiten und müssen sicherstellen, dass sie mindestens einen freien Tag pro sieben Tage haben. 3.2 Legen Sie klare Arbeits- und Ruhezeiten fest und informieren Sie die Mitarbeiter bei der Einstellung darüber. 3.2.1 Unter normalen Umständen setzt das Unternehmen gemäß den Anforderungen des Arbeitsgesetzes ein Arbeitssystem ein, das an fünf Tagen in der Woche und acht Stunden am Tag gilt. a. Wenn aufgrund produktions- und betriebstechnischer Erfordernisse Überstunden erforderlich sind, kann die Arbeitszeit nach Rücksprache mit der Gewerkschaft und den Arbeitnehmern und mit Zustimmung der Arbeitnehmer selbst verlängert werden, im Allgemeinen jedoch nicht mehr als eine Stunde pro Tag. b. Wenn die Arbeitszeit aus besonderen Gründen verlängert werden muss, darf die verlängerte Arbeitszeit unter Wahrung der Gesundheit der Arbeitnehmer zwei Stunden pro Tag und 36 Stunden pro Monat nicht überschreiten. c. Überstunden, die die oben genannten gesetzlichen Zeitgrenzen überschreiten, müssen der örtlichen Arbeitsbehörde zur Genehmigung gemeldet werden. 3.2.2 Unter ungewöhnlichen Umständen, bei denen die Produktionsaufgaben stark unausgewogen sind, muss das Unternehmen bei der übergeordneten Arbeitsverwaltungsabteilung eine Verlängerung der Überstunden oder ein umfassendes Arbeitszeitberechnungssystem beantragen. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter ist auf 60 Stunden pro Woche begrenzt. Wenn diese Regelung unter besonderen Umständen (Spitzenproduktionszeiten) überschritten werden muss, muss dies vom Geschäftsführer genehmigt werden. Sie darf jedoch 66 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Gesundheit und Erholung der Mitarbeiter muss gewährleistet sein und die durchschnittliche tägliche und wöchentliche Arbeitszeit muss grundsätzlich der gesetzlichen Normalarbeitszeit entsprechen. 3.3 Arbeitnehmer haben das Recht, eine erzwungene Arbeitszeitverlängerung abzulehnen, die gegen das Arbeitsrecht verstößt. 3.4 Für alle Mitarbeiter ist eine An- und Abmeldung erforderlich. Die tatsächliche Arbeitszeit der Mitarbeiter wird täglich automatisch über die Computerkarte erfasst. Mitarbeiter oder andere Stakeholder können dies überprüfen. 3.5 Wenn Arbeitnehmer Überstunden leisten müssen, ist eine Überstundenvergütung gemäß den Vorschriften auszuzahlen. 3.6 Produktionsregeln studieren und zusammenfassen, die Arbeitsproduktivität verbessern, die Produktion rational gestalten und Überstunden planmäßig reduzieren. 3.7 Arbeitnehmer haben Anspruch auf folgende Urlaubsleistungen: 3.7.1 Nationale gesetzliche Feiertage (bezahlte Feiertage). 3.7.2 Arbeitnehmer, die länger als ein Jahr ununterbrochen gearbeitet haben, haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. 3.7.3 Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf drei Tage bezahlten Urlaub, wenn er heiratet oder sein Ehepartner oder ein naher Verwandter stirbt. 3.7.4 Mutterschaftsurlaub für weibliche Arbeitnehmerinnen. 3.7.5 Heiratsurlaub. 3.7.6 Trauerurlaub. 3.8 Die Verwaltungsabteilung ist für die Formulierung, Überprüfung und Überarbeitung dieses Verfahrens verantwortlich.
4. Verweise 4.1 Arbeitsrecht 4.2 Der Verhaltenskodex des International Toy Industry Council regelt die Arbeitszeiten.
5. Unterstützende Dokumente 5.1 Verhaltenskodex für Mitarbeiter |