Ein Akkreditiv (L/C) ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Bank (ausstellende Bank) auf der Grundlage der vorgeschriebenen Dokumente gemäß den Anforderungen und Anweisungen des Antragstellers oder auf eigene Initiative und gemäß den Bedingungen des Akkreditivs eine Zahlung an einen Dritten (Begünstigten) oder eine von ihm benannte Partei leistet. Das heißt, ein Akkreditiv ist ein schriftliches Dokument einer Bank, das eine bedingte Zahlungszusage enthält. Der allgemeine Ablauf bei der Zahlung per Akkreditiv ist: (1) Die Import- und Exportparteien sollten im Kaufvertrag klar festlegen, dass die Zahlung per Akkreditiv erfolgt. (2) Der Importeur beantragt bei der Bank an seinem Standort ein Akkreditiv, füllt ein Antragsformular aus, leistet eine bestimmte Kaution oder stellt andere Sicherheiten und bittet die Bank (ausstellende Bank), dem Exporteur ein Akkreditiv auszustellen. (3) Die eröffnende Bank eröffnet ein Akkreditiv zugunsten des Exporteurs entsprechend dem Inhalt des Antrags und benachrichtigt den Exporteur über das Akkreditiv durch ihre Agentenbank oder Korrespondenzbank (gemeinsam „benachrichtigende Bank“ genannt) am Standort des Exporteurs. (4) Nachdem der Exporteur die Waren versendet und die im Akkreditiv geforderten Versanddokumente erhalten hat, verhandelt er mit seiner Bank im Land (das kann die benachrichtigende Bank oder eine andere Bank sein) über die Bezahlung der Waren gemäß den Bestimmungen des Akkreditivs. (5) Nachdem die negoziierende Bank die Zahlung für die Waren ausgehandelt hat, gibt sie auf der Rückseite des Akkreditivs den Verhandlungsbetrag an. Das Akkreditiv hat drei Merkmale: Erstens ist ein Akkreditiv ein autarkes Instrument. Das Akkreditiv ist nicht dem Kaufvertrag beigefügt. Bei der Prüfung der Unterlagen legt die Bank Wert auf die schriftliche Bestätigung, dass das Akkreditiv vom zugrunde liegenden Geschäft getrennt ist. Zweitens handelt es sich beim Akkreditiv um ein reines Dokumentengeschäft. Bei einem Akkreditiv handelt es sich um eine Zahlung auf Basis von Dokumenten und nicht von Waren. Sofern die Dokumente den Anforderungen entsprechen, sollte die ausstellende Bank die Zahlung vorbehaltlos leisten; Drittens trägt die eröffnende Bank die Haupthaftung für die Zahlung. Ein Akkreditiv ist ein Bankkredit. Es handelt sich um ein Garantiedokument der Bank, und die ausstellende Bank trägt die primäre Zahlungsverantwortung für die Zahlung. Damit sind die Informationen zum Akkreditivzahlungsprozess in dieser Ausgabe abgeschlossen. Wenn Sie weitere Informationen zum Akkreditivzahlungsprozess erhalten möchten, achten Sie bitte darauf und wir werden Ihnen weiterhin antworten~ |
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