2.0 Geltungsbereich: Dieses Dokument gilt für alle Vorgänge und Aktivitäten im Rahmen des Managementsystems für soziale Verantwortung des Unternehmens. 3.0 Verantwortung: 3.3 Mitglieder des Prüfungsteams - Die Mitglieder des Prüfungsteams werden von Unternehmensvertretern ernannt. - Durchführung relevanter interner Auditarbeiten zur sozialen Verantwortung unter der Leitung des Leiters des Auditteams; - Herausgabe relevanter Berichte zu den Prüfungsergebnissen; - Erteilung relevanter Korrekturberichte und Nachverfolgung, ob auf die Korrekturberichte rechtzeitig reagiert wird und diese wirksam sind; - Den Leiter des Prüfungsteams bei anderen damit verbundenen internen Prüfungsarbeiten zur sozialen Verantwortung unterstützen. 3.4 Managementbewertung - Überprüfung des Umsetzungsstatus interner Audits zur sozialen Verantwortung im Rahmen von Managementüberprüfungen; - Überprüfen Sie im Rahmen der Managementprüfung, ob auf den im Rahmen des internen Audits zur sozialen Verantwortung herausgegebenen „Bericht zu Korrekturmaßnahmen“ rechtzeitig und wirksam reagiert wird. 4.0 Definitionen: 4.1 Bericht über die Auditfeststellungen: Die nach dem Audit ausgefüllten Feststellungen zur Nichtkonformität. 4.2 Zusammenfassender Prüfungsbericht: Nach der Prüfung erstellt der Leiter des Prüfungsteams einen umfassenden Bericht und verteilt ihn an die relevanten Abteilungen. 5.0 Referenzdokumente: 5.1 BSCI -Standards 6.0 Vorgehensweise: 6.1 Prüfteam - Zum Auditteam gehören der Leiter des Auditteams und die Mitglieder des Auditteams. - Der Unternehmensvertreter ernennt jedes Mitglied des Prüfungsteams. - Der Unternehmensvertreter ernennt Vertreter der relevanten Abteilungen als Mitglieder des Prüfungsteams; - Ist eine Wiederernennung erforderlich, bedarf diese der Zustimmung des Unternehmensvertreters. 6.2 Prüfungsvereinbarungen - Etwa alle sechs Monate sollten interne Audits zur sozialen Verantwortung geplant werden. - Der Leiter des Auditteams muss die Benachrichtigung über den Auditplan etwa eine Woche vor dem Audit an die entsprechenden Abteilungen senden. - Um die Unabhängigkeit der Revision zu gewährleisten, sollten die Revisionsbeauftragten möglichst keine Prüfungen der Funktionsabteilungen durchführen, denen sie angehören. - Jede Abteilung sollte mit dem Prüfungsteam maximal zusammenarbeiten. 6.3 Prüfungstätigkeiten - Bekanntmachung der Auditplanung und Erstellung einer „Checkliste für interne Audits“; - Erstes Treffen; - Durchführung von Audits vor Ort und Erfassung der Auditergebnisse in der „Internen Audit-Checkliste“; - Abschlusstreffen; - entsprechenden „Bericht über Korrekturmaßnahmen“ herausgeben; - entsprechende Korrekturmeldungen herausgeben und nachverfolgen, ob auf die Korrekturmeldungen fristgerecht reagiert wird und diese wirksam sind; - Der Leiter des Prüfungsteams erstellt einen zusammenfassenden Prüfungsbericht und verteilt ihn an die entsprechenden Abteilungen. 6.4 Prüfungsstandards - Dokumente zum Managementsystem der sozialen Verantwortung des Unternehmens; - BSCI- Verhaltenskodex; 6.5 Leiter/Mitglieder von Auditteams müssen eine interne oder externe Schulung zum Thema „Soziale Verantwortung im Audit“ absolvieren. ...... |
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