1. Brandschutz 1) Keine Rauchmelder installiert/Nicht genügend Induktionsbrandmelder installiert 2) Unsachgemäße Lagerung gefährlicher Chemikalien oder entzündlicher Chemikalien 3) Rauchen im Gebäude 4) Der Verteilerkasten ist in einem gefährlichen Zustand oder wird nicht richtig gewartet (die Abdeckung des Verteilerkastens ist nicht richtig geschützt) 2. Notevakuierung 1) Unzureichender Notevakuierungsplan 2) Der Evakuierungssammelpunkt ist nicht ausgewiesen oder markiert/gesperrt 3) Der Notfluchtweg führt nicht zum Evakuierungssammelpunkt 4) Die Evakuierungswege innerhalb des Gebäudes (einschließlich Treppen, Stockwerke und Notausgänge in allen Bereichen oder Stockwerken) sind nicht markiert oder nicht richtig beleuchtet (Notbeleuchtung) 5) Der Fluchtweg, Durchgang oder das Treppenhaus ist blockiert. 6) Es ist kein Feueralarm installiert bzw. die auf allen Stockwerken bzw. in allen Bereichen des Gebäudes installierten Feueralarme können nicht einheitlich verbunden werden. 7) Die Notausgangstür ist nicht mit einem Schubstangenschloss ausgestattet und kann nicht nach außen bzw. in Fluchtrichtung geöffnet werden. 8) Die vergitterten Fenster sind nicht mit einer Vorrichtung zum Öffnen von innen ausgestattet, um die Flucht zu erleichtern. 9) Auf keinem Stockwerk des Gebäudes ist ein zweiter Notausgang vorhanden. 10) Der primäre Notausgang und der zweite Notausgang befinden sich nicht an beiden Enden des Gebäudes und können nicht über unabhängige Durchgänge erreicht werden. 11) Es gibt keinen Durchgang für Feuerwehrfahrzeuge oder Feuerlöscheinrichtungen zum Fabrikgebäude oder der Durchgang ist blockiert. III. Feuerlöschsystem 1) Unsachgemäße Wartung der Feuerlöschgeräte und Feuerlöscheinrichtungen (tägliches Inspektionsformular) 2) Feuerlöschgeräte und -einrichtungen sind blockiert oder unzureichend. 3) In der Produktionswerkstatt sind keine Notlichter installiert oder die Anzahl der Notlichter ist unzureichend. 4) Fabriken müssen die gesetzlichen Anforderungen an Sprinkleranlagen und Hydrantenanlagen erfüllen. Wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, muss die Fabrik mindestens eines der beiden installieren. 5) Es gibt keine Löschwasserversorgung für die Sprinkleranlage oder die Hydranten-Feuerlöschanlagen oder die Löschwasserversorgung ist unzureichend. 6) In Gebäuden ohne automatische Sprinkleranlage beträgt die Entfernung von jedem Ort auf jeder Etage zum Notausgang mehr als 61 Meter. Wenn gesetzliche Anforderungen bestehen, werden strengere Anforderungen gestellt. 7) Sprinkleranlagen müssen in den folgenden Situationen installiert werden: 1. Auspack- und Knüpfwerkstätten von Baumwollspinnereien mit ≥50.000 Spindeln 2. Spalt- und Kardierwerkstätten von Garnspinnereien mit ≥5.000 Spindeln 3. Vorkeim-, Form-, Schneide- und Prägewerkstätten von Schaumkunststofffabriken 4. Holzwarenfabriken mit einer Fläche von>1.500 m2 5. Lagerhallen für Baumwolle, Wolle, Seide, Leinen, Chemiefasern und Pelzprodukte mit einer Fläche von jeweils>1.000 m2 6. Unterirdische Lagerhallen für brennbare Güter mit einer Gebäudefläche von>500 m2 7. Hochlagerhallen und Lagerhallen für brennbare und entzündbare Güter (ausgenommen Kühllager) 4. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter 1. Jede Schicht im Gebäude führt vierteljährlich (viermal im Jahr) eine gemeinsame Brandevakuierungsübung durch. 2. Gemeinsame Brandschutzübungen aller Schichten im Gebäude müssen durch qualifiziertes Drittpersonal oder Feuerwehren (z. B. Mitarbeiter der örtlichen Feuerwehr) begleitet und beaufsichtigt werden; 3. Alle Mitarbeiter sollten alle sechs Monate eine Schulung zum Brandschutz erhalten. 4. Es ist notwendig, ein Verfahrensdokument für die rechtzeitige Brandschutzunterweisung neuer Mitarbeiter zu erstellen. 5. Auf jeder Etage des Gebäudes muss qualifiziertes Brandschutzpersonal vorhanden sein. In diesem besonderen Moment müssen die Fabriken aktiv zusammenarbeiten und die Anforderungen strikt einhalten, um sicherzustellen, dass sie die Walmart-Fabrikinspektion problemlos bestehen! |