Anordnung des Staatsrates der Volksrepublik China Der Beschluss des Staatsrats zur Änderung der nationalen Feiertagsbestimmungen für jährliche Feste und Gedenktage wird hiermit verkündet und tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Premierminister Li Keqiang 11. Dezember 2013 Der Beschluss des Staatsrates zur Änderung der „Verordnung über nationale Feiertage und Gedenktage“ Der Staatsrat hat beschlossen, die folgenden Änderungen an der nationalen Feiertagsverordnung vorzunehmen: Der zweite Punkt des Artikels 2 wird wie folgt geändert: „(2) Frühlingsfest, dreitägiger Feiertag (erster, zweiter und dritter Tag des ersten Mondmonats)“. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Die „Verordnung über die Feiertage und Gedenktage“ wird entsprechend geändert und im Einklang mit diesem Beschluss neu veröffentlicht. Nationale Feiertagsbestimmungen für Feste und Jahrestage (herausgegeben vom Staatsrat am 23. Dezember 1949, erstmals überarbeitet gemäß dem Beschluss des Staatsrats zur Änderung der nationalen Feiertagsbestimmungen für Feste und Jahrestage vom 18. September 1999, erstmals überarbeitet gemäß dem Beschluss des Staatsrats zur Änderung der nationalen Feiertagsbestimmungen für Feste und Jahrestage vom 14. Dezember 2007 und erstmals überarbeitet gemäß dem Beschluss des Staatsrats zur Änderung der nationalen Feiertagsbestimmungen für Feste und Jahrestage vom 11. Dezember 2013) Artikel 1 Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die nationalen Feiertage und Jubiläen zu vereinheitlichen. Artikel 2 Feiertage, an denen alle Bürger frei haben: 1. Neujahr: 1 Tag frei (1. Januar); (2) Frühlingsfest: 3 Tage frei (erster, zweiter und dritter Tag des ersten Mondmonats); (3) Qingming-Fest: ein Tag frei (der Tag des Qingming-Festes im Mondkalender); (4) Tag der Arbeit, ein freier Tag (1. Mai); (5) Drachenbootfest: 1 Tag frei (der Tag des Drachenbootfests im Mondkalender); (Samstag) Mittherbstfest: 1 Tag frei (der Tag des Mittherbstfests im Mondkalender); (VII) Nationalfeiertag, 3-tägiger Feiertag (1., 2. und 3. Oktober). Artikel 3 Feiertage und Jahrestage, an denen einige Bürger Feiertage haben: 1. Frauentag (8. März), Frauen haben einen halben Tag Feiertag; 2. Tag der Jugend (4. Mai): Jugendliche ab 14 Jahren haben einen halben Tag frei. (3) Kindertag (1. Juni): Kinder unter 14 Jahren haben einen freien Tag. 4. Am Jahrestag der Gründung der chinesischen Volksbefreiungsarmee (1. August) haben aktive Militärangehörige einen halbtägigen Feiertag. Artikel 4. Die lokalen Volksregierungen der Gebiete, in denen nationale Minderheiten in konzentrierter Form leben, legen die Daten der Feiertage für die von nationalen Minderheiten gefeierten Feste im Einklang mit den Bräuchen dieser ethnischen Gruppen fest. Artikel 5: Am 7. Februar, am 30. Mai und am 7. Juli des Jahrestages des Widerstandskriegs gegen die japanische Aggression, am 3. September des Sieges im Widerstandskrieg gegen die japanische Aggression, am 18. September, am Lehrertag, am Tag der Krankenschwester, am Tag der Journalisten, am Tag des Baumes sowie an anderen Feiertagen und Jahrestagen gibt es keine Feiertage. Artikel 6 Fällt ein für alle Bürger geltender Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, so soll er an einem Werktag nachgeholt werden. Fällt der Feiertag eines Bürgers auf einen Samstag oder Sonntag, wird kein Ersatzfeiertag gewährt. Artikel 7 Diese Maßnahmen treten am Tag ihrer Verkündung in Kraft. |