AVE Fabrikinspektion <Strafbescheid> <Warnschreiben> Nutzungshandbuch Standardisieren Sie die Strafverfahren, um eine strikte Umsetzung der Fabrikregeln und -vorschriften sicherzustellen. 2.0 Geltungsbereich/Stellung Personal- und allgemeine Angelegenheitenabteilung und Dienstabteilung. Gilt für Positionen über der Position des Junior-Sachbearbeiters in der Personal- und allgemeinen Angelegenheitenabteilung und für Leiter verschiedener Abteilungen. 3.0 Betriebsverfahren 3.1 Zusätzlich zu mündlichen Verwarnungen können Mitarbeiter, die gegen Fabrikregeln und -vorschriften verstoßen, gemäß „7.2“ des „Mitarbeiterhandbuchs“ bestraft werden. Die Durchsetzung erfolgt per „Abmahnung“ und „Bußgeldbescheid“. 3.2 Der Vorschlagende muss der Abteilung für Personalwesen und allgemeine Angelegenheiten mittels MEMO die Arbeitsnummer, den Namen, die Abteilung und den Zeitpunkt des Verstoßes des Verletzers mitteilen. 3.3 Die Abteilung Personal und allgemeine Angelegenheiten füllt den Strafbescheid und das Warnschreiben gemäß Abschnitt 7.2 des Mitarbeiterhandbuchs aus (ein Kündigungsformular ist auszufüllen, wenn eine Entlassung oder ein Ausschluss erforderlich ist). 3.4 Dokumentieren Sie klar und deutlich die Fehler des Mitarbeiters und ob dieser gegen Artikel 1 des Mitarbeiterhandbuchs verstößt oder ihn einhält. Wenn eine zusätzliche Verarbeitung erforderlich ist, sind weitere Anweisungen erforderlich. 3.5 Der Abteilungsleiter schult den Mitarbeiter und lässt es von diesem und dem Abteilungsleiter unterschreiben, bevor es der Abteilung Personal und Allgemeine Angelegenheiten vorgelegt wird. 3.6 Der wöchentliche „Warnbrief“ wird von der Personalabteilung nach dessen Rücksendung an den Abteilungsleiter zur Prüfung und Ablage übermittelt. 3.7 Zu Beginn jedes Monats ist der Abschnitt (die Kopie) des „Strafbescheids“ des Vormonats der Geschäftsabteilung zur Eingabe in den Computer für den Abzug vorzulegen. 3.8 Der „Bußgeldbescheid“ und das „Warnschreiben“ können nach der Überprüfung und der Erstellung der entsprechenden Personalakten gespeichert werden. 3.9 Bußgelder werden vom Monatsgehalt abgezogen. Hinweis: Wenn der Mitarbeiter, der gegen die Regeln verstößt, die Unterschrift verweigert, untersucht die Abteilung Personal und allgemeine Angelegenheiten die Einzelheiten der Angelegenheit und meldet sie zur Bearbeitung den höheren Behörden. Alle Bußgelder werden durch einen <<Bußgeldbescheid>> vollstreckt. Bei Bedarf kann es der Abteilung oder dem gesamten Werk gemeldet werden. Sollten Sie Einwände gegen die Vorschläge des diensthabenden Personals der Sicherheitsabteilung haben, sollten Sie diese direkt mit dem Leiter des Sicherheitsteams abstimmen. Wenn die Behandlung von Mitarbeitern innerhalb einer Abteilung nicht mit den Fabrikvorschriften vereinbar ist, sollte die Personal- und allgemeine Angelegenheitenabteilung die Situation erfragen und den Direktor der übergeordneten Personal- und allgemeinen Angelegenheitenabteilung damit beauftragen. |
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