Verhaltenskodex für soziale Verantwortung des Unternehmens Tchibo bei Fabrikaudits - Tchibo Factory Audit Consulting Special

Verhaltenskodex für soziale Verantwortung des Unternehmens Tchibo bei Fabrikaudits - Tchibo Factory Audit Consulting Special

Verhaltenskodex für soziale Verantwortung des Unternehmens Tchibo bei Fabrikaudits - Tchibo Factory Audit Consulting Special

Als Standardbedingung für die Geschäftsbeziehung mit Tchibo verlangen wir von unseren Geschäftspartnern (Lieferanten, deren Herstellern und Subunternehmern), dass sie mindestens die folgenden grundlegenden Arbeitnehmerrechte respektieren und schützen. Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer direkt beim Unternehmen angestellt ist oder einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat, sind alle durch diese Norm geschützt.

1 Zwangsarbeitsverhältnisse sind das Ergebnis freier Wahl. Geschäftspartner dürfen keinerlei Zwangsarbeit, Leibeigenschaft, Sklavenarbeit oder sonstige unfreie Arbeitskräfte einsetzen. Arbeitnehmer dürfen keine Personen sein, deren persönliche Bewegungsfreiheit durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt ist. Tchibo verbietet ausdrücklich den Einsatz von Häftlingen zur Herstellung von Produkten. Es gelten die ILO-Konventionen 29 und 105.

2 Kinderarbeit Kinderarbeit ist nicht gestattet. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet, und muss in jedem Fall 15 Jahre (oder 14 Jahre, sofern das nationale Recht dies gemäß ILO-Übereinkommen 138 gestattet) betragen. Die innerbetrieblichen Regelungen zum Jugendarbeitnehmerschutz sind zu beachten. Es gelten die ILO-Übereinkommen 79, 138, 142, 182 und die ILO-Empfehlung 146.

3 Diskriminierung soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiter fair behandelt werden und die gleichen Chancen haben. Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Rasse, sozialem Hintergrund, Behinderung, Herkunftsort, Nationalität, Mitgliedschaft in einer Arbeitsorganisation (einschließlich einer Gewerkschaft), politischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen wird nicht toleriert. Es gelten die ILO-Konventionen 100, 111 und 159.

4 Disziplinarmaßnahmen Mitarbeiter sollten mit Respekt behandelt werden. Jede körperliche, psychische, sexuelle und verbale Belästigung und Schädigung sowie jede andere Form der Nötigung ist verboten. Die Strafen sollten mit den nationalen Gesetzen und international anerkannten Menschenrechtsstandards im Einklang stehen. Gegen Mitarbeiter, die eine Beschwerde gemäß diesem Kodex und/oder geltendem nationalen/internationalen Recht einreichen, gelten keinerlei Disziplinarmaßnahmen oder Vergeltungsmaßnahmen.

5 Arbeitsverträge Geschäftspartner müssen mit ihren Mitarbeitern schriftliche Arbeitsverträge abschließen. Der Arbeitsvertrag sollte mindestens Folgendes enthalten: Name und Foto des Arbeitnehmers, Geburtsdatum und -ort, Privatadresse, berufliche Position, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Gehalt und Sozialleistungen, Probezeit (sofern zutreffend), Urlaubsansprüche, detaillierte Bestimmungen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses (durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber), Unterschriften von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie das Datum der Unterzeichnung. Bei Vertragsarbeiten stellen die Geschäftspartner sicher, dass die Auftragnehmer die oben genannten Anforderungen erfüllen.

6 Vergütung: Arbeitnehmer sollten einen standardmäßigen Wochenlohn erhalten, der mindestens dem gesetzlich oder branchenweit vorgeschriebenen Mindestlohn entspricht (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Wenn der gesetzliche Mindestlohn nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt der Mitarbeiter zu decken und ein gewisses verfügbares Einkommen übrig zu lassen, sollten die Geschäftspartner versuchen, Löhne in dieser Höhe zu zahlen. Arbeitnehmer sollten mindestens alle gesetzlichen Leistungen erhalten. Für alle Überstunden gilt der höhere der gesetzlichen Sätze bzw. der Branchenstandards, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Es dürfen keine Lohnabzüge aus disziplinarischen Gründen vorgenommen werden. Geschäftspartner müssen ihre Mitarbeiter detailliert und in einer für sie leicht verständlichen Form über die Zusammensetzung ihres Gehalts, einschließlich der Abzüge und Zusatzleistungen, informieren. Es gelten die ILO-Konventionen 26 und 131.

7 Arbeitszeiten Die Arbeitszeiten müssen den örtlichen Gesetzen und Branchenstandards entsprechen, je nachdem, welche strenger sind. In keinem Fall darf von den Arbeitnehmern verlangt werden, häufig mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Überstunden sollten freiwillig erfolgen und 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Auch sollten Arbeitnehmer nicht zu häufig zu Überstunden gezwungen werden. Nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens einen Ruhetag. Es gelten die Artikel 1 und 14 der ILO-Übereinkommen.

8 Arbeitsbedingungen und Gesundheit & Sicherheit Der Arbeitsplatz darf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer nicht gefährden. Geschäftspartner müssen für eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung sorgen und Maßnahmen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz fördern, um Unfälle und Verletzungen bei der Arbeit oder beim Betrieb der Arbeitsanlagen des Arbeitgebers zu verhindern. Die Mitarbeiter sollten regelmäßig über diese Gesundheits- und Sicherheitspraktiken und -verfahren informiert und darin geschult werden. Dasselbe Prinzip gilt auch für sämtliche vom Arbeitgeber bereitgestellten Sozialeinrichtungen und Arbeitnehmerunterkünfte (sofern vorhanden). Es gelten das ILO-Übereinkommen 155 und die ILO-Empfehlung 164.

9 Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungsfreiheit Arbeitnehmer haben das Recht, frei Arbeitnehmerorganisationen, einschließlich Gewerkschaften, zu gründen oder solchen beizutreten, und das Recht, an Kollektivverhandlungen teilzunehmen. Wenn das Gesetz das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen einschränkt, sollte es den Arbeitnehmern gestattet sein, ähnliche Methoden anzuwenden, um das Ziel der unabhängigen Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen zu erreichen. Arbeitnehmervertreter dürfen nicht diskriminiert werden und erhalten freien Zugang zum Arbeitsplatz, um sicherzustellen, dass sie ihre Befugnisse auf rechtmäßige und sichere Weise ausüben können. Es gelten die ILO-Übereinkommen 87, 98, 135 und die ILO-Empfehlung 143.

10 Maßnahmen des Managements Die in diesem Kodex festgelegten sozialen Standards müssen vom Management der Geschäftspartner bestätigt und in die Unternehmensrichtlinien aufgenommen werden. Geschäftspartner müssen ihre Mitarbeiter über den Inhalt dieses Kodex und die geltenden nationalen/internationalen Gesetze in einer für sie leicht verständlichen Weise informieren. Reine Arbeitsverträge, falsche Ausbildungsprogramme oder ähnliche Maßnahmen dürfen nicht dazu genutzt werden, die Verpflichtungen aus diesem Kodex und/oder aus nationalen oder internationalen Gesetzen zu umgehen. Um alle Anforderungen dieses Kodex sowie nationaler/internationaler Gesetze zu erfüllen, sollten Arbeitgeber zumindest ein Mindestmaß an Chain-Management-Funktionen mit ausgewiesenem Personal einrichten, das für die Handhabung von Angelegenheiten wie Personalwesen/Beschäftigung, rechtliche Anforderungen, Arbeitsschutz und Sicherheit, Produktionsplanung und andere wichtige Aspekte des Produktionsprozesses verantwortlich ist. Geschäftspartner müssen entsprechende Aufzeichnungen führen, um die Einhaltung dieses Kodex sowie nationaler/internationaler Gesetze nachzuweisen. Beschwerdeverfahren Mitarbeiter haben das Recht, Tchibo und/oder unabhängige Dritte über jegliche Verstöße gegen den Kodex und/oder geltende Gesetze zu informieren. Mitarbeiter und Dritte können sich jederzeit an Tchibo wenden.

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