Richtlinien zur Ausstellung und Verwendung des AVE-Zertifikats für zertifizierte Arbeitskleidung 1. Zweck: Standardisierung der Ausgabe von Arbeitskleidung und Fabrikzertifikaten für Unternehmen, damit Arbeitskleidung und Fabrikzertifikate tatsächlich ihre gebührende Rolle bei der Identitätsidentifizierung erfüllen können. 2. Geltungsbereich: Alle Beschäftigten im Werk erhalten es unentgeltlich. Personal- und allgemeine Angelegenheiten, Verwaltungsabteilung, Finanzabteilung III. Operative Schritte 1. Erst nach Bestehen aller erforderlichen Prüfungen können Bewerber Werkszertifikate und Arbeitsuniformen erhalten. 2. Werksausweis und Arbeitskleidung sind Identitätssymbole für unsere Mitarbeiter. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, diese ordnungsgemäß aufzubewahren. 3. Beim Betreten und Verlassen des Werks muss jeder seinen Werksausweis auf der Brust tragen, damit das Sicherheitspersonal ihn eindeutig identifizieren kann. 4. Der Werksausweis dient als Nachweis der Identität. Kein Mitarbeiter darf den Werksausweis an andere Personen zur Nutzung überlassen. Sollte einer unserer Mitarbeiter dabei erwischt werden, seinen Werksausweis an andere weiterzugeben, wird er, abhängig von der Schwere des Vorfalls, entsprechend bestraft. Wenn die Umstände besonders schwerwiegend sind, wird die Person, wenn sie eine Straftat begangen hat, zur Bearbeitung an die öffentlichen Sicherheitsorgane übergeben. Die Fabrik behält sich das Recht vor, den Arbeitnehmer rechtlich zu haftbar zu machen. 5. Keinem Mitarbeiter ist das Tragen verschmutzter oder sonstiger Arbeitskleidung gestattet. 6. Bei Verlust der Werkskarte sollten Sie umgehend bei der Personalabteilung eine neue Karte beantragen und die ursprüngliche Kartennummer sperren lassen. Wird der Verlust des Werkszertifikates nicht gemeldet und kommt es dennoch zu Schäden, erfolgt eine Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 7. Bei Verlust oder Beschädigung der Arbeitskleidung ist bei der Personalabteilung Ersatz zu beantragen. 8. Alle ausscheidenden Mitarbeiter müssen bei ihrem Ausscheiden ihren Werksausweis zurückgeben. Wer seinen Werksausweis nicht zurückgibt, muss die entsprechenden Gründe angeben und seine Entscheidung vom Abteilungsleiter und den entsprechenden Zeugen nachweisen lassen. Die Werks-Identifikationsnummer eines ausscheidenden Mitarbeiters wird umgehend aus dem Personalsystem gelöscht, nachdem er oder sie die Formalitäten erledigt hat und das Werk verlässt. |
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