ICTI-Lohn- und Arbeitszeitrichtlinien und Implementierungsplan

ICTI-Lohn- und Arbeitszeitrichtlinien und Implementierungsplan

11. Einleitung Seite 2
1.2. Gehalt Seite 2
2.a. Leitlinien zur Umsetzung
3.b. Verfahren bei Nichteinhaltung
4.3. Arbeitszeit Seite 2
5.a. Leitlinien zur Umsetzung
6.b. Methoden
7.c. Überprüfung der Einhaltung
8.d. Verfahren bei Nichteinhaltung
9.e. Belohnungen und Degradierungen
24. Fabrikklassifizierung Seite 7
35. Glossar Seite 8
*Dieses Dokument ist ursprünglich in englischer Sprache verfasst und die englische Originalversion ist maßgebend.

1. Einleitung Um Fabriken bei der Verbesserung ihrer Lohn- und Arbeitszeitbedingungen zu unterstützen und sie zu ermutigen, ihre Probleme vollständig transparent zu machen, erlauben bzw. ermutigen wir Fabriken, sich dem kontinuierlichen Verbesserungsplan (CIP) des ICTI Care Program (ICP) anzuschließen, sofern beim Auditprozess keine weiteren schwerwiegenden Verstöße festgestellt werden.
Dadurch können sich Fabriken unabhängig von Lohn und Arbeitszeit zum Zeitpunkt der Registrierung für das ICP registrieren, solange die Fabrik vollkommen transparent ist und sich verpflichtet, innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens im Rahmen des CIP auf die vollständige Einhaltung hinzuarbeiten. Fabriken, die derzeit am ICP teilnehmen oder dies auch weiterhin tun werden, müssen zudem klare Aufzeichnungen über ihre Löhne und Arbeitszeiten vorlegen, um ihr anhaltendes Engagement für Transparenz im Programm nachzuweisen.

2. Gehalt
a. Anleitung in Echtzeit Derzeit wird von vielen Fabriken berichtet, dass sie den gesetzlichen Mindestlohn und die Regelungen zur Überstundenvergütung nicht einhalten. Vor diesem Hintergrund wird ICP einen dreimonatigen Verbesserungsplan für die betreffenden Fabriken umsetzen. Innerhalb von drei Monaten nach dem ersten ICP-Audit müssen die Fabriken die gesetzlichen Löhne in voller Höhe auszahlen. Während dieses Dreimonatszeitraums beträgt die Überstundenvergütung 50 %, 200 % und 300 % (falls zutreffend, d. h. gemäß den chinesischen Rechtsnormen). Die Zahlung des Mindestlohns muss genau auf der Grundlage des Mindeststundenlohns berechnet werden.

(Die korrekte Zahlung der Löhne wird im Rahmen des Zertifizierungsaudits und des Folgeaudits überprüft. Wenn eine weitere Überprüfung speziell in Lohnfragen erforderlich ist, ist ein separates, spezielles Audit von einem oder zwei Manntagen erforderlich. Dieses zusätzliche und spezielle Audit umfasst auch eine Überprüfung der Arbeitszeiten. Siehe Abschnitt 3 unten.)

b. Verfahren bei Nichteinhaltung Wenn in einer Fabrik keine Transparenz hinsichtlich der Löhne herrscht, gelten die in Abschnitt 3d beschriebenen Verfahren.

Für Fabriken, die bei der ersten Prüfung die Lohnvorschriften nicht einhalten, wird 120 Tage später eine Folgeprüfung angesetzt, um die Lohnaufzeichnungen für die drei Monate nach der ersten Prüfung zu prüfen. Für Fabriken, die während dieser Folgeprüfung die Lohnvorschriften immer noch nicht einhalten, wird bei der nächsten vollständigen Monatslohnabrechnung oder im darauffolgenden Monat eine weitere Prüfung durch eine oder zwei Personen angesetzt. Wenn die Fabrik die Lohnvorschriften weiterhin nicht einhält, treffen wir eine vertrauensvolle Entscheidung, ob wir der Fabrik eine Probezeit gewähren oder ihre Teilnahme beenden (wenn die Fabrik beendet wird, nimmt ICP frühestens nach sechs Monaten neue Bewerbungen für eine Wiederaufnahme in das Programm an).

3. Arbeitszeit
a. Leitlinien zur Umsetzung

Um sicherzustellen, dass die Fabriken die entsprechenden Arbeitszeitvorschriften für ihre Arbeitnehmer einhalten, hat ICP ein Arbeitszeit-Compliance-System eingerichtet, um die Fabriken bei kontinuierlichen Verbesserungen zu unterstützen. Dieses System zielt darauf ab, die Lücke zwischen der tatsächlichen Arbeitszeit (festgelegt durch Überprüfung der tatsächlichen Zeitaufzeichnungen) und dem Ziel (66 Stunden pro Woche und maximal 12 Stunden pro Tag) zu schließen, was ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der chinesischen gesetzlichen Anforderungen ist. Alle Fabriken müssen ab dem 1. September 2009 ein Programm zur kontinuierlichen Verbesserung implementieren und die Anforderungen bis zum 30. Juni 2012 erfüllen (unabhängig davon, wann sie dem Programm beigetreten sind). Alle neuen Fabriken, die nach dem 30. Juni 2011 hinzukommen, haben nur 12 Monate Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen.

b. Methoden
ICP führt eine Fortschrittsprüfung durch, um die Höhe der Arbeitszeiten und die in der Fabrik vorgenommenen Verbesserungen zu überprüfen. Fabriken, die am oder nach dem 1. Januar 2010 ein Zertifikat der Klasse „A“ erhalten haben, müssen sich lediglich sechs Monate nach dem ersten Jahr des Bestehens einem Fortschrittsaudit unterziehen.

c. Überprüfung der Einhaltung Um die Einhaltung des Programms durch die Fabriken sicherzustellen, führt ICP bei Fabriken, die im ersten Jahr dem Programm beitreten, alle sechs Monate (je nach Größe der Fabrik) ein oder zwei Arbeitsfortschrittsprüfungen durch, um die Einhaltung der Lohnvorschriften und Verbesserungen bei den Arbeitszeiten zu überprüfen. Für Fabriken, die dem Programm im zweiten Jahr beitreten, erhöht sich die Audithäufigkeit auf alle vier Monate, und für Fabriken, die dem Programm im dritten Jahr beitreten, erhöht sich die Audithäufigkeit auf alle drei Monate.

d. Verfahrenstransparenz bei Nichteinhaltung

Alle Fabriken müssen hinsichtlich ihres ICP jederzeit transparent sein.

Fabriken, die dem ICP beitreten und zwar Transparenz nachweisen können, jedoch die erforderlichen Mindestverbesserungsgrade nicht erreichen, werden häufigeren Audits und/oder intensiveren Schulungen unterzogen als oben beschrieben. Während dieser Zeit verbleiben diese Fabriken im ICP, werden jedoch als „in Arbeit“ eingestuft. Fabriken, die die vereinbarten Verbesserungsniveaus dauerhaft nicht erreichen, müssen möglicherweise mit einer Probezeit rechnen oder ihre Zertifizierung kann endgültig entzogen werden.

Stellt sich bei einer Fabrik, die dem ICP neu beitritt, beim ersten Audit heraus, dass sie intransparent ist, wird sie nach 120 Tagen einem weiteren Audit durch eine oder zwei Personen unterzogen, um die Aufzeichnungen der letzten drei Monate zu überprüfen. Während dieser Zeit darf die Anlage als „in Arbeit befindliche“ Anlage im ICP verbleiben. Erfüllt die Fabrik beim zweiten Audit die Transparenzanforderungen immer noch nicht, wird ihre Teilnahme am ICP so lange ausgesetzt, bis sie sich zu vollständiger Transparenz verpflichtet. Erst dann kann sie einen erneuten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.

Stellt sich heraus, dass eine Fabrik mit einem gültigen ICP-Zertifikat intransparent ist, veranlasst ICP innerhalb von vier Wochen ein Audit von ein oder zwei Personen. Kann die Fabrik nachweisen, dass sie die Transparenzanforderungen erfüllt, wird ihr eine Probezeit von in der Regel 12 Monaten gewährt.

Wird bei der erneuten Überprüfung festgestellt, dass die Fabrik weiterhin intransparent ist, wird ihr Zertifikat für die Dauer von 12 Monaten entzogen. Die Arbeitsgruppe von ICTIAsia kann auf Grundlage der Aufrichtigkeit des Herstellers und seiner Bereitschaft, tatsächlich kontinuierliche Verbesserungen vorzunehmen, eine Verkürzung der Frist in Erwägung ziehen. Die Laufzeit des Zertifikats darf jedoch nicht weniger als 6 Monate betragen.

e. Belohnungen und Degradierungen

Kontinuierliche Verbesserung ist der Kern der Lohn- und Arbeitszeitpolitik von ICP. Unter der Prämisse von Transparenz und Offenheit erhalten Fabriken die Möglichkeit, nach Verbesserungen zu streben und die regulatorischen Anforderungen von ICP zu erfüllen. Dies bedeutet, dass die Fabrik, unabhängig von ihrem Status bei Beitritt zum ICP, danach streben muss, das Zertifikatsniveau „A“ zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Rückschritte, also eine Herabstufung der Fabrik von „A“ auf „B“ oder von „B“ auf „C“, sind nur unter strengen Auflagen zulässig.

Um die Fabriken zu kontinuierlichen Verbesserungen und dem Streben nach der Erlangung und Aufrechterhaltung der Zertifizierung der Klasse „A“ zu ermutigen, bietet ICP die folgenden Anreize:

1. • Finanzielle Anreize: Für Fabriken, die seit mindestens zwei Jahren ein Zertifikat der Klasse „A“ besitzen, wird der Zertifizierungsauditzyklus von 12 auf 18 Monate verlängert, was die Auditkosten tatsächlich um ein Drittel senken kann. Dieser Anreiz bleibt bestehen, solange die Einrichtung ihre Zertifizierung der Klasse „A“ behält. (Gilt für alle Fabriken mit Zertifikat der Klasse „A“ bis zum 30. Juni 2012)

2.• Anerkennungspreis: Der Anerkennungsprozess nutzt die vorhandene Fabrikdatenbank auf der ICP-Website.

1. • Weitere Anreize: Einzelhändler, Käufer und Unternehmen, die am DateCertain-Programm teilnehmen (DateCertaincompanies), werden von ICP durch schriftliche Mitteilungen und Besuche dazu ermutigt, den bei ICP registrierten Fabriken eine Vorzugsbehandlung zu gewähren und so ihre aktive Unterstützung für dieses Programm zu zeigen.

2.oICP wird Käufer dazu ermutigen, Fabriken mit Zertifikaten der Klassen „A“ und „B“ als wichtige Beschaffungslieferanten zu betrachten und so die Fabriken weiter zu stimulieren und zu Verbesserungen zu ermutigen. Eine Fabrik mit dem Zertifikat der Güteklasse „A“ gilt als besonders vertrauenswürdiger und zuverlässiger Geschäftspartner. ICP wird Käufer dazu ermutigen, Fabriken zu unterstützen, die sich noch in der Probezeit befinden und an der Lösung ihrer Nichteinhaltungsprobleme arbeiten.

3.o Einzelhändler können bestimmen, welches Zertifizierungsniveau ihre Zulieferfabriken erreichen müssen, um für Aufträge berechtigt zu sein/bleiben, was für die Fabriken ein weiterer Anreiz ist, ihren guten Ruf zu wahren und Herabstufungen zu vermeiden.


Die Maßnahme gilt auch für Kataloghändler.
Bei einer Herabstufung kann das ICP folgende Maßnahmen gegen die Fabrik ergreifen:
1. Ermutigen Sie Einzelhändler/Käufer, keine Produkte aus Fabriken mit schlechter Qualität zu kaufen
2.• Fordern Sie von den Fabriken die Teilnahme an entsprechenden, vom ICP genehmigten Schulungen.


Was passiert, wenn sich die Leistung einer Fabrik verschlechtert und wie sie weiter verbessert werden kann:
Zertifikatsfabrik der Klasse „A“ – Fall 1 – Herabstufung auf Klasse „B“

Auditergebnis: Die Arbeitszeit der Fabrik betrug mehr als 66 Stunden, jedoch nicht mehr als 72 Stunden

Neuklassifizierung: Die Fabrik verliert ihren Zertifikatsstatus „A“ und wird in die Kategorie „in Arbeit“ mit erneuter Auditpflicht eingestuft;

Re-Audit - Konformität: Wenn das Re-Audit (Überprüfung der Aufzeichnungen von drei Monaten nach 120 Tagen) die Konformität mit den Anforderungen des „A“-Zertifikats ergibt, wird das „A“-Zertifikat wiederhergestellt.

Erneutes Audit – Nichteinhaltung: Wenn das erneute Audit (Überprüfung der Aufzeichnungen von drei Monaten nach 120 Tagen) ergibt, dass die Anforderungen für das „A“-Zertifikat nicht erfüllt wurden, wird ein „B“-Zertifikat erteilt und die Fabrik muss innerhalb von drei Monaten einen Korrekturmaßnahmenplan vorlegen, um das „A“-Zertifikat wieder zu erhalten. Nach weiteren 120 Tagen ist für die Fabrik ein zweites Nachaudit geplant, bei dem die Aufzeichnungen der letzten drei Monate überprüft werden, um sicherzustellen, dass der Korrekturmaßnahmenplan umgesetzt wurde. Werden beim zweiten Re-Audit die Anforderungen der Stufe „A“ erfüllt, wird das Zertifikat der Stufe „A“ wiederhergestellt. Bei Nichteinhaltung erhält die Einrichtung ein Zertifikat der Klasse „B“ und wird den oben beschriebenen Fortschrittsprüfungen unterzogen.

Szenario 2 – Herabstufung auf „Bedingt“

Auditergebnis: Die Arbeitszeit der Fabrik betrug mehr als 72 Stunden

Neuklassifizierung: Die Fabrik wird direkt für 12 Monate in die Inspektionsphase eingeordnet, mit entsprechenden Inspektionsphaseregelungen und regelmäßigen Auditvereinbarungen;

Re-Audit - Compliance: Regelmäßige Inspektionen und Audits werden entsprechend dem Inspektionsintervallplan durchgeführt. Wenn in zwei aufeinanderfolgenden Audits die Einhaltung der Anforderungen des „A“- oder „B“-Zertifikats erreicht wird, wird das „A“- oder „B“-Zertifikat erneut erteilt.

Erneutes Audit – Nichteinhaltung: Wenn Sie nach der Teilnahme an einem anspruchsvollen Schulungskurs und zwei aufeinanderfolgenden Audits die Mindestanforderungen für ein Zertifikat der Klasse „B“ nicht erfüllen, wird Ihre Teilnahme am ICP beendet, wenn Sie auch weiterhin keine Verbesserungen erzielen.

Zertifikatsfabrik der Klasse „B“

Auditergebnis: Die Arbeitszeit der Fabrik betrug mehr als 72 Stunden

Umklassifizierung: Das Werk verliert seinen Zertifikatsstatus „B“ und wird in die Kategorie „in Arbeit“ eingestuft;

Erneutes Audit – Konformität: Ein erneutes Audit (Überprüfung der Aufzeichnungen der letzten drei Monate nach 120 Tagen), das die Konformität mit den Anforderungen des „B“-Zertifikats zeigt, führt zur Wiedereinsetzung des „B“-Zertifikats.

Re-Audit - Nichteinhaltung: Ergibt das Re-Audit (Überprüfung der Aufzeichnungen der letzten drei Monate nach 120 Tagen), dass die Anforderungen für das „B“-Zertifikat nicht erfüllt sind, wird die Fabrik für 12 Monate in eine „Probezeit“ versetzt, mit einer Probezeitregelung und regelmäßigen Re-Audit-Vereinbarungen, um es ihr zu ermöglichen, innerhalb von drei Monaten mindestens die Qualifikation für das „B“-Zertifikat zu erreichen. Das Nichterreichen mindestens des Äquivalents eines Zertifikats der Stufe „B“ in zwei aufeinanderfolgenden Audits und das anhaltende Ausbleiben einer Verbesserung führt zum Ausschluss von der Teilnahme am ICP.

4. Fabrikklassifizierung
1.•Konformitätszertifikat der Klasse A – wird an Fabriken vergeben, in denen die Arbeiter nicht mehr als 66 Stunden pro Woche arbeiten
2.•Konformitätszertifikat der Klasse B – wird an Fabriken vergeben, in denen die Arbeitnehmer mehr als 66 Stunden, aber nicht mehr als 72 Stunden pro Woche arbeiten.
3.•Bedingtes Konformitätszertifikat – wird Fabriken gewährt, in denen die Arbeiter mehr als 72 Stunden pro Woche arbeiten

Um eine der oben genannten Zertifizierungsstufen zu erreichen, müssen alle Fabriken die entsprechenden Lohnzahlungsvorschriften einhalten. Darüber hinaus muss die Fabrik alle anderen ICP-Vorschriften in den folgenden Bereichen einhalten:
1. Minderjährige Arbeitnehmer
2. Zwangsarbeit
3. Disziplinarmaßnahmen
4. Diskriminierung
5. Arbeitnehmervertretung
6. Einrichtungen
7. Brandbekämpfung
8.•Umwelt, Gesundheit und Sicherheit
9. Wohnheim
10. • Kantinen-/Restaurantdienstleistungen
11. • Medizinische Leistungen
12. • Bestechung und Korruption

Die Fabriken müssen jedes Jahr Verbesserungen nachweisen. Eine kontinuierliche Verbesserung im Laufe des Jahres ist der Maßstab dafür, ob eine Fabrik im ICP bleiben kann, und wird mit einer höheren Zertifizierungsstufe belohnt.

5. Glossar

Im Falle des ICTI-Programms „Care“
1. „Registrant“ bezieht sich auf eine Fabrik, die beim ICP registriert ist, aber noch nicht ihr erstes Audit durchlaufen hat.
2. „In Arbeit“ bezieht sich auf eine Fabrik, die einen kontinuierlichen Verbesserungsplan (ICP) implementiert, aber die Zielvorgabe für die Arbeitszeit noch nicht erreicht hat, oder einen Korrekturmaßnahmenplan (CAP) implementiert, aber noch kein erneutes Audit bestanden hat.

3. „Bedingtes Zertifikat“ Zertifikat der ersten Stufe. Kennzeichnet eine Fabrik, die ohne wesentliche Mängel geprüft wurde und sich zur Transparenz verpflichtet hat. In der Fabrik wird mehr als 72 Stunden pro Woche gearbeitet und es wird ein Programm zur kontinuierlichen Verbesserung (CIP) umgesetzt, um die Stundenzahl zu reduzieren und eine höhere Zertifizierungsstufe anzustreben.

4. „B-Level-Zertifikat“: Zertifikat der zweiten Stufe. Dieses Zertifikat wird an Fabriken vergeben, die bei der Überprüfung keine nennenswerten Mängel festgestellt haben und ein Bekenntnis zur Transparenz abgelegt haben. Die wöchentliche Arbeitszeit in der Fabrik beträgt höchstens 72 Stunden und nicht mehr als 66 Stunden. Dieses Level kann im Rahmen eines Erstaudits oder im Rahmen eines KVP erreicht werden, bei dem eine Fabrik durch Arbeitszeitreduzierung kontinuierlich auf eine höhere Zertifizierungsstufe hinarbeitet.

5. „A-Level Certificate“: das Zertifikat der dritten (höchsten) Stufe. Dieses Zertifikat wird an Fabriken vergeben, die bei der Überprüfung keine nennenswerten Mängel festgestellt haben und ein Bekenntnis zur Transparenz abgelegt haben. Die wöchentliche Arbeitszeit in der Fabrik beträgt höchstens 66 Stunden.

6. Die „Probezeit“ bedeutet, dass die Fabrik den Korrekturmaßnahmenplan erfolgreich abschließen muss, bevor sie das Level-Zertifikat erneut erhalten kann. Die Probezeit beträgt in der Regel 12 Monate. Während dieser Zeit wird die Fabrik regelmäßigen Inspektionen (vierteljährlich) unterzogen und erstellt während dieser Zeit einen Korrekturmaßnahmenplan.

7. „Beendet“ bedeutet, dass die Fabrik aus dem ICP entfernt wurde und eine Zeit lang warten muss, bevor sie sich erneut bewerben kann.

8. „Suspendierung“ bedeutet, dass eine Fabrik die ICP-Auditanforderungen nicht erfüllt und vorübergehend von der Teilnahme am ICP suspendiert wird. Die Suspendierungsdauer beträgt in der Regel sechs Monate bis ein Jahr. Während dieses Zeitraums kann die Qualifikation der Fabrik jederzeit wiederhergestellt werden, sofern sie ihre Bereitschaft zur Verbesserung zeigt und ihre Korrekturmaßnahmen nachweisen kann.

Zur Arbeitszeit:

Geleistete Arbeitsstunden: Die geleisteten Arbeitsstunden müssen das ganze Jahr über jede Woche geleistet werden und dürfen nicht über das Jahr gemittelt oder als Jahresendziel betrachtet werden. Es sollte mindestens einen Ruhetag pro Woche geben.

Außergewöhnliche Arbeitszeiten: „Gelegentliche“ und „regelmäßige“ Überstunden können wie folgt zusammengefasst werden:

1.o „Gelegentlich“ – Als „gelegentlich“ gilt, wenn eine Gruppe von zwei oder mehr Arbeitnehmern mehr Stunden arbeitet als im obigen ICP angegeben, jedoch nicht mehr als einen Tag pro Woche, drei Wochen im Monat oder drei Monate im Jahr. „Gelegentliche“ Überstunden gelten nicht als Überschreitung der maximal zulässigen wöchentlichen Arbeitszeit.

2.o „Regelmäßig“ – Regelmäßige Überstunden bedeuten Fabrikarbeitsstunden, die die oben festgelegten „gelegentlichen“ Standards überschreiten.

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