ICTI-Spielzeugproduktkonzept

ICTI-Spielzeugproduktkonzept

Was ist ICTI?
ICTI ist die Abkürzung für International Council of the Toy Industry. Der 1974 gegründete Verband umfasst Spielwarenhandelsverbände aus 20 Ländern und Regionen, darunter Australien, Brasilien, Kanada, China, Chinesisch-Taipeh, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Hongkong, Ungarn, Italien, Russland, Spanien, Schweden, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Eine der ICTI-Anforderungen besteht darin, sicherzustellen, dass Spielzeuge in einer sicheren und humanen Umgebung hergestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Verband eine Reihe einfacher, wirksamer und humaner Auditstandards, Verhaltenskodizes und Auditprotokolle für Fabriken entwickelt. Nach erfolgreichem Abschluss des ICTI-Zertifizierungsaudits wird der Fabrik ein ICTI-Zertifizierungszertifikat verliehen, um die Einhaltung der Bestimmungen des oben genannten Kodex nachzuweisen.
Der Hauptfokus von ICTI liegt auf China, da 80 % der dort produzierten Spielsachen in westliche Länder verkauft werden.
Wie erhalte ich die ICTI-Zertifizierung?
Derzeit müssen nur Fabriken in China eine ICTI-Zertifizierung haben. Kann eine Fabrik nach einem Audit durch Intertek nachweisen, dass sie den „Code of Business Conduct“ des ICTI einhält, wird ihr dieses Zertifikat verliehen. Die Überwachungschecklisten, Leitfäden und der „Code of Business Conduct“ des ICTI können von der ICTI-Website unter http://www.toy-icti.org heruntergeladen werden.
Unterstützung der ICTI-Zertifizierung Einige US-Spielzeugunternehmen haben sich zu einer „Datumsbestätigung“ verpflichtet, nach deren Ablauf sie nur noch Spielzeuge/Produkte akzeptieren, die in ICTI-zertifizierten Fabriken hergestellt wurden.
Vorteile der ICTI-Zertifizierung für Lieferanten:
1. Erfüllen Sie die verbindlichen Anforderungen der Kunden.
2. Erhalten Sie eine ICTI-Zertifizierung und reduzieren Sie die COC-Fabrikinspektion.
3. Respektieren Sie das Leben der Mitarbeiter und verbessern Sie das Unternehmensimage;
4. Verbesserung des bestehenden Managements der sozialen Verantwortung;
5. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern;
6. Den Zusammenhalt des Unternehmens stärken und eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Kapital schaffen;
7. Verbesserung der Beziehungen zu Gewerkschaften und relevanten Interessengruppen;
8. Entwicklung kosteneffizienter Präventivmaßnahmen gegen Unfälle und Verluste;
9. Die Exposition gegenüber Gefahrenfaktoren am Arbeitsplatz wird verringert;
10. Internationale Trends einhalten und eine nachhaltige Geschäftstätigkeit verfolgen;
11. Umfassende Integration von Qualitäts-, Umwelt- und Sozialverantwortungsmanagementsystemen.
ICTI Hauptinhalt
ICTI tritt nachdrücklich dafür ein, dass Spielzeughersteller in ihrem Betrieb gesetzliche, sichere und hygienische Anforderungen erfüllen, und plädiert dafür, dass Spielzeugfabriken drei Grundsätze einhalten:
Das erste sind „drei Neins“ – keine Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit und keine Gefangenenarbeit;
Das zweite ist „vier keine Einschränkungen“ – keine Einschränkungen hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Religion oder sozialer Zugehörigkeit;
Drittens erfüllt die Fabrik die Umweltvorschriften.
Wenn Nichtmitgliedsunternehmen Produkte für Mitgliedsunternehmen herstellen, muss in den entsprechenden Lieferverträgen zusätzlich die Einhaltung dieser drei Grundsätze durch die Zulieferunternehmen vorgeschrieben werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der englischen und chinesischen Version des Verhaltenskodexes des International Toy Industry Council.
Verfahren zur Beantragung der ICTI-Zertifizierung
COBP ist nicht verpflichtend und die Beantragung einer Zertifizierung erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Leistungen. Das Vorgehen ist wie folgt:
(1) Senden Sie das Antragsformular für das COBP-Zertifizierungsaudit an ICTI. ICTI verfügt über eine Niederlassung des International Toy Industry Council Asia in Hongkong, die Bewerbungen entgegennimmt und bei der Federation of Hong Kong Industries angesiedelt ist.
(2) Zahlen Sie die Anmeldegebühr und die Jahresgebühr für das erste Jahr an ICTI.
(3) Reichen Sie bei einer ICTI-akkreditierten Prüfagentur einen Antrag auf ein Fabrikaudit ein.
(4) Beauftragen Sie ein Zertifizierungsberatungsunternehmen mit der Beratung und Vorbereitung vor dem Audit.
(5) Die Prüfstelle führt eine Prüfung vor Ort durch.
(6) Nach bestandener Prüfung erstattet die Prüfstelle dem ICTI Bericht und der Verband stellt anschließend das ICTI-COBP-Zertifizierungszertifikat aus.
(7) Nach den Ergebnissen des ICTI-Audits werden die Zertifikate in A-, B-, C- und Beobachtungszeitraum-Zertifikate unterteilt. Unterschiedliche Zertifikate haben unterschiedliche Auditzeiträume.
Die üblichen Nichtkonformitäten des ICTI
1. Schlechte Sauberkeit
2. Schlechte Sicherheitsbedingungen
3. Umweltschutz genügt nicht den Standards
4. Chemikalien sind unsicher
5. Kein Sicherheitsbeamter
6. Keine Erste-Hilfe-Schulungen oder Feuerübungen
7. Versäumnis, persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen und zu verwenden
8. Kein Sicherheitsdatenblatt
9. Im Laufe der Zeit
10. Löhne unter dem Mindestlohn
11. Illegale Kinderarbeit
12. Illegaler Einsatz minderjähriger Arbeitnehmer
13. Pfandeinziehung, Beschlagnahme von Ausweisen oder Einschränkung der persönlichen Freiheit
14. Leibesvisitationen, körperliche Züchtigung und Verletzungen der Arbeitnehmerrechte
15. Lohnrückstände
16. Keine gesetzlichen Leistungen
17. „Drei-in-eins“-Fabrikgebäude, die Maschinen und Geräte verfügen über keine Sicherheitseinrichtungen
18. Die Wohnheime sind überfüllt und die Unterbringungsbedingungen schlecht.
19. Keine Inspektion und kein Zertifikat vom örtlichen Gesundheitsamt
20. Unzureichende Toiletten- und Badeeinrichtungen
einundzwanzig. Eingeschränkter Zugriff
zweiundzwanzig. Keine Geschlechtertrennung
dreiundzwanzig. Unzureichende Belüftung
vierundzwanzig. Die Anzahl und Verteilung von Feuerlöschern und Hydranten ist unangemessen
25. Unsichere Faktoren
Checkliste für das ICTI-Zertifizierungsaudit

NEIN. Projekt und Inhalt
1.1 Unternehmensübersicht – Personal Output Value (Marke) Marktanalyse
1.b Organigramm des Unternehmens/Gewerbeschein/Mitarbeiterhandbuch
1.f (Firmen-) Fabrik-/Werksgrundriss
2.1 Arbeitszeitrichtlinie
2.3 Anwesenheitsaufzeichnungen (ein Jahr)/Urlaubsanträge/Belohnungs- und Bestrafungsaufzeichnungen
3.1 Lohn- und Leistungspolitik
3.3 Lohnzettel (ein Jahr)/Stücklohnzettel
3.8 Sozialversicherungsbewilligung/Zahlungsbeleg
4.2 Richtlinie zum Verbot von Kinderarbeit/Richtlinien zur Personaleinstellung/Personalakten/Arbeitsverträge
4.6 Registrierungsbescheinigung für minderjährige Arbeitnehmer und Arbeitsvereinbarung/Bericht über die körperliche Untersuchung
5.1 Politik gegen Zwangsarbeit
5.6 Richtlinien gegen den Einsatz von Gefangenenarbeit
6.1 Richtlinie zum Verbot körperlicher Bestrafung und Misshandlung von Arbeitnehmern
7.1 Antidiskriminierungspolitik
8.2 Protokolle von Gewerkschafts- und Arbeitnehmervertretersitzungen
9.1 Gesundheits-, Sicherheits- und Hygienepolitik
9.10 Tägliche Aufzeichnungen über die Abfallsammlung und -behandlung
9.11 Abnahmezertifikat für die Fabrikgebäudestruktur
9.12 Kessel- und Druckbehälter-Zulassungsbescheinigung/Jahresprüfbescheinigung
9.13 Bericht über den Bodenbelastungstest
9.15 Verweis auf den Wasserqualitätsprüfbericht
9.18 Sicherheitsbeamtenzertifikat (gültig in der Provinz Guangdong)
10.11 Aufzeichnungen von Feueralarmübungen, Brandschutzzertifikat des Werks
10.23 Prüfbericht und Zertifikat der Blitzschutzanlage
10.26 Verfahren bei Heißarbeiten
10.31 Schulungsunterlagen für Personal, das mit gefährlichen Chemikalien umgeht
10.35 Aufzeichnungen über Schulungen zum Gebrauch von Feuerlöschern
11.4 Strukturdiagramm des Gesundheits- und Sicherheitsausschusses
11.16 Arbeitsmedizinische Unfallbehandlungsunterlagen/Vorbeugungsmaßnahmen für Wiederholungen
11.24 Bericht zur Luftüberwachung in der Werkstatt
11.25 Verfahrensdokumente zur Kontrolle gefährlicher Energie
11.29 Aufzeichnungen zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
11.33 Registrierung/Abnahme/jährliche Prüfbescheinigung für Aufzüge und Hebezeuge
11.42 Arbeitsverfahren in beengten Räumen
11.45 Uhr Qualifikationsnachweis (Betrieb) für Spezialbetriebspersonal (Aufzug/Stapler/Elektriker/Schweißer)
11.50 Nachweise über die Abholung und Behandlung gefährlicher Abfälle (Qualifikationsnachweis, Behandlungsvertrag)
11.51 Genehmigung zur Einleitung industrieller Abwässer
11.52 Umweltüberwachungsbericht der Abgasemissionsstellen
11.53 Genehmigung zur Einleitung häuslichen Abwassers
12.7 Abnahmebescheinigung für die Struktur des Wohnheimgebäudes
12.8 Hausordnung
12.13 Brandschutz und Notfallmaßnahmen im Wohnheim
12.14 Kantinenhygiene-Erlaubnis
12.16 Gesundheitszeugnis für Kantinenpersonal
12.20 Verfahren bei medizinischen Notfällen
12.21 Qualifikationsnachweis für medizinisches Personal/Erste-Hilfe-Personal
12.26 Aufzeichnungen über die Entsorgung medizinischer Abfälle

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