Das „Plastikverbot“ wurde nochmals verschärft! Frankreich verbietet Einweg-Plastikverpackungen bis 2024

Das „Plastikverbot“ wurde nochmals verschärft! Frankreich verbietet Einweg-Plastikverpackungen bis 2024

Heute befindet sich die globale nachhaltige Entwicklung an einem neuen und kritischen Wendepunkt. In den letzten 20 Jahren hat das Entwicklungskonzept des Verbots und der Begrenzung von Plastik weltweit große Verbreitung gefunden. Als bedeutender Produzent und Verbraucher von Kunststoffen hat China bereits 1995 das „Gesetz der Volksrepublik China zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle“ erlassen. Seitdem spiegeln alle Maßnahmen, vom „Plastikverbot“ und der „Verordnung zur Beschränkung des Plastikverbrauchs“ bis hin zur Verkündung des Aktionsplans zur Kontrolle der Plastikverschmutzung im „14. Fünfjahresplan“, den Schwerpunkt wider, den China auf die Kontrolle der Plastikverschmutzung legt.

Neben China haben auch Länder auf der ganzen Welt einige Fortschritte bei der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erzielt. Um die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und die Umweltverschmutzung durch Einwegplastik zu reduzieren, hat Frankreich beispielsweise vor Kurzem ein Gesetz zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und für eine Kreislaufwirtschaft verabschiedet, was eine erneute Verschärfung des „Plastikverbots“ bedeutet.

„Plastic Restriction Order“ erneut verschärft

Das neue französische Gesetz legt quantitative Ziele für das Verbot von Einwegprodukten aus Kunststoff und die Reduzierung der Plastikverschmutzung fest und erstellt einen neuen Plan für ein vollständiges Verbot von Einwegprodukten aus Kunststoff: Bis 2021 wird Frankreich die Verwendung von Einwegverpackungen aus Kunststoff vollständig verbieten, bis 2025 ein Kunststoffrecycling von 100 % erreichen und den Verkauf von Einwegflaschen aus Kunststoff bis 2030 um 50 % reduzieren.

Darüber hinaus befolgt Frankreich das Verursacherprinzip. Was bedeutet „Verursacherprinzip“? Wörtlich genommen gilt: Wer die Umwelt verschmutzt, ist dafür verantwortlich. Die französische Regierung verlangt von den Unternehmen, Mittel für die Entsorgung der im Produktionsprozess anfallenden Abfälle bereitzustellen. Ab 2022 wird das Verursacherprinzip auf Branchen wie Baumaterialien, Dekoration, Sport- und Freizeitprodukte sowie die Spielzeugproduktion ausgeweitet. Derzeit haben sich in Frankreich 15 Branchen diesem Prinzip angeschlossen.

Das Konzept der „Plastikbeschränkungsanordnung“

In Frankreich gibt es seit 2018 einen Gesetzentwurf, der vorsieht, alle Kosmetika, die Mikropartikel aus Kunststoff enthalten, aus den Regalen zu nehmen. Im Jahr 2020 wird zudem der Verkauf von Wattestäbchen aus Kunststoff für den Haushalt und Einweggeschirr aus Kunststoff verboten. Die nun verschärfte „Plastic Restriction Order“ bedeutet, dass die Unternehmen mit strengeren Vorschriften konfrontiert werden.

  • Die neuen Vorschriften verpflichten Unternehmen, auf ihren Produkten anzugeben, ob diese während des Produktionsprozesses repariert werden können, sowie weitere relevante Informationen anzugeben.
  • Ab 2022 werden nicht biologisch abbaubare Teebeutel und Kräuterteebeutel aus Kunststoff verboten und bei der Präsentation und dem Verkauf von rohem, frischem Obst und Gemüse sind Kunststoffverpackungen nicht mehr zulässig.
  • Ab 2023 wird es Fast-Food-Restaurants voraussichtlich verboten sein, ihren Gästen Plastikverpackungen und Einweggeschirr anzubieten. Die Gäste werden ermutigt, ihr eigenes Geschirr mitzubringen, und Einkaufsbelege werden nicht mehr ausgedruckt und bereitgestellt.
  • Bis 2025 werden Plastikbehälter zum Kochen, Erhitzen und Servieren von Lebensmitteln in Gemeinschaftsverpflegungen in Schulen, Kindertagesstätten, Kinderkliniken, Entbindungsstationen, örtlichen Entbindungsstationen und anderen Einrichtungen verboten sein.

【Quelle: RanPak】

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