Beim grenzüberschreitenden Außenhandel ist es wichtig, die Regeln einzuhalten. Für grenzüberschreitende Verkäufer ist das Verständnis aller Gesetze zum grenzüberschreitenden Handel eine Verbesserung ihrer Außenhandelskenntnisse. Heute werfen wir einen Blick auf das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Was ist ProdSG? Der Deutsche Bundestag hat am 23. September 2011 eine Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das heutige Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 11. November 2011 verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet. Am 1. Dezember 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Kraft getreten. Welche Neuerungen gibt es im ProdSG? 1. Neue Regelungen für Hersteller, Importeure und Händler (1) Hersteller, Vertreter und Importeure von Verbraucherprodukten müssen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hinsichtlich der von ihnen angebotenen Verbraucherprodukte folgende Pflichten erfüllen: angemessene Produktprüfungen durchführen, relevante Beschwerden bearbeiten und, falls erforderlich, relevante Beschwerdeaufzeichnungen führen und Einzelhändler anweisen, weitere Maßnahmen in Bezug auf die Verbraucherprodukte zu ergreifen. (2) Der Handel muss sicherstellen, dass nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden. Insbesondere dürfen Einzelhändler Verbraucherprodukte nicht auf der Grundlage vorhandener Informationen oder Erfahrungen auf den Markt bringen, die den Anforderungen zuwiderlaufen. (3) Beim Import von Produkten mit GS-Zeichen hat der Importeur zu prüfen, ob die Produkte über ein gültiges GS-Zertifikat verfügen und die entsprechenden Unterlagen unter Angabe des Gültigkeitsdatums, der GS-Zeichen ausstellenden Stelle und der Zertifikatsnummer vorzulegen. 2. Neue Regelungen für GS-Zertifizierungsstellen Mit der Neuregelung werden die Anforderungen an die GS-Zertifizierungsstellen erhöht und die Transparenz bei der Erteilung und Rücknahme von GS-Zertifikaten erhöht. Das Gesetz verpflichtet alle GS-Zertifizierungsstellen zur Veröffentlichung einer Liste der erteilten GS-Zertifikate (Weiße Liste) und einer Liste der widerrufenen GS-Zertifikate (z. B. wegen Missbrauchs des GS-Zeichens) (Schwarze Liste). 3. Neue Anforderungen an die Marktregulierung Durch die neuen Regelungen steigen die Anforderungen an die Marktregulierung. Die Produktprüfung muss von einer autorisierten GS-Zertifizierungsstelle oder einer ähnlich qualifizierten Stelle durchgeführt werden. Wenn der Hersteller es versäumt, den Kunden rechtzeitig eine Gefahrenwarnung zukommen zu lassen, wird die Marktaufsichtsbehörde die Öffentlichkeit direkt über die relevanten Gefahren des Produkts informieren. Die Probenahmerichtlinie der Marktaufsichtsbehörde beträgt 0,5 Proben pro tausend Haushalte. Damit sind die Informationen zu ProdSG in dieser Ausgabe abgeschlossen. Wenn Sie weitere Informationen zu ProdSG erhalten möchten, bleiben Sie weiterhin auf dem Laufenden! |
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