Verhaltenskodex für Carrefour-Lieferanten

Verhaltenskodex für Carrefour-Lieferanten
Der Verhaltenskodex für Lieferanten von Carrefour verpflichtet Geschäftspartner grundsätzlich zur Einhaltung aller für ihre Geschäftstätigkeit relevanten gesetzlichen Anforderungen. Beschäftigungsstandards Wir machen nur Geschäfte mit Geschäftspartnern, die ihre Mitarbeiter hinsichtlich Vergütung, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen fair und rechtmäßig behandeln und insbesondere die folgenden Standards einhalten müssen. Zwangsarbeit: Geschäftspartner dürfen keine Zwangsarbeiter beschäftigen, weder Gefängnisarbeit, verkaufte Arbeit noch Arbeit inhaftierter Personen, und Mitarbeiter dürfen nicht unter Zwang oder irgendeiner Form der Einschüchterung arbeiten. Kinderarbeit: Geschäftspartner dürfen keine Kinder unter fünfzehn Jahren beschäftigen. In Fällen, in denen sich einige Produktionsstätten in Ländern befinden, in denen das Schulpflichtalter über 15 Jahren liegt, dürfen keine Kinder beschäftigt werden, die das Schulpflichtalter noch nicht erreicht haben. Diskriminierung: Geschäftspartner sollten Einstellungs- und Nachbesetzungsentscheidungen auf Grundlage der beruflichen Fähigkeiten der Mitarbeiter und nicht auf Grundlage ihrer persönlichen Eigenschaften oder Überzeugungen treffen. Geschäftspartner dürfen bei der Anwerbung und Einstellung keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung, Familienstand, Elternschaft, Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation, sexueller Orientierung oder politischer Meinung vornehmen. Vergütung und Sozialleistungen: Der Lohn sollte die Grundbedürfnisse der Mitarbeiter sowie angemessene Ersparnisse und freie Ausgaben abdecken. Der Lohn muss in jedem Fall dem Mindestlohn bzw. dem ortsüblichen Lohn für eine vergleichbare Beschäftigung entsprechen oder diesen überschreiten (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Außerdem müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen gewährt werden. Der Lohn muss den Arbeitnehmern direkt in bar, per Scheck oder einer gleichwertigen Form ausgezahlt werden. Lohnbezogene Informationen müssen den Arbeitnehmern in einer für sie verständlichen Form zur Verfügung gestellt werden. Lohnvorschüsse und -abzüge müssen sorgfältig überwacht werden und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Bei Arbeiten über die normale Arbeitszeit hinaus muss die Überstundenvergütung, die den Mitarbeitern zusteht, auf der Grundlage des Überstundenlohnsatzes berechnet werden, der in den Gesetzen des Landes festgelegt ist, in dem sich die Produktionsstätte befindet. Sofern es keine gesetzlichen Vorgaben vor Ort gibt, sollte der Überstundenlohn höher sein als der normale Arbeitsstundenlohn. Arbeitszeit: Außer in außergewöhnlichen Umständen dürfen Mitarbeiter gemäß den örtlichen Gesetzen nicht dazu verpflichtet werden, mehr als sechzig Stunden pro Woche (einschließlich Überstunden) oder die jeweils kürzere Arbeitszeit zu überschreiten. Arbeitnehmer müssen in jedem Siebentageszeitraum Anspruch auf mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit haben. Arbeitnehmer müssen jedes Jahr Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungsfreiheit: Geschäftspartner müssen das Recht der Mitarbeiter anerkennen und respektieren, sich zu organisieren und nach eigenem Ermessen Kollektivverhandlungen zu führen. In Ländern, in denen es spezifische gesetzliche Beschränkungen der Vereinigungsfreiheit und der Kollektivverhandlungsfreiheit gibt, sollten Geschäftspartner die Mitarbeiter nicht daran hindern, ihre unabhängige und freie Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen auf andere rechtmäßige Weise auszuüben. Darüber hinaus sollten Geschäftspartner ein System einrichten, um eine gute Kommunikation mit den Mitarbeitern sicherzustellen. Disziplin: Mitarbeiter sollten mit Würde und Respekt behandelt werden. Kein Mitarbeiter sollte körperlicher Bestrafung, sexueller Belästigung, psychischer oder verbaler Belästigung oder Viktimisierung ausgesetzt sein. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Geschäftspartner müssen eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung bereitstellen und Arbeitspraktiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz fördern, um Arbeitsunfälle oder Verletzungen zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen zählen Brandschutz, Unfallverhütung und die Vermeidung der Belastung mit toxischen Stoffen. Beleuchtung, Heizung und Belüftung müssen ausreichend sein. Den Mitarbeitern müssen jederzeit ausreichende und saubere Sanitäranlagen zur Verfügung stehen. Geschäftspartner müssen eine Arbeitsschutzpolitik etablieren, die den Mitarbeitern klar kommuniziert werden muss. Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Schlafsäle zur Verfügung, gelten die gleichen Standards. Anforderungen an den Umweltschutz Geschäftspartner sollen ihr Umweltschutzniveau kontinuierlich verbessern. Dies umfasst nicht nur ihre eigenen Betriebsabläufe, sondern auch die Betriebsabläufe ihrer Geschäftspartner, Lieferanten und Subunternehmer. Hierzu gehört die Einbeziehung der Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung in die Geschäftsentscheidungen, die sinnvolle Nutzung natürlicher Ressourcen, der Einsatz umweltfreundlicherer Produktionstechnologien und die Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung. Entwerfen und entwickeln Sie Produkte, Materialien und Produktionstechnologien auf der Grundlage der Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung. Engagement in der Gemeinde Wir unterstützen Geschäftspartner, die sich aktiv an der Verbesserung der Umwelt in den Ländern und Gemeinden beteiligen, in denen wir produzieren.

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