1. Einzelheiten zum Problem: 1. Die Vergütung der Arbeitsleistung wird im Arbeitsvertrag wie folgt festgelegt: Nach Vereinbarung zwischen Partei A und Partei B wird das Gehalt der Partei B gemäß dem folgenden Absatz 2 festgelegt: Artikel 2: Partei A führt ein Stücklohnsystem ein. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den von Partei A gemäß dem Gesetz festgelegten Arbeitsquoten und Lohnpreisen. Der von unserer Einheit an die Fabrikinspektionslehrer ausgezahlte Fabrikinspektionslohn wird auf Grundlage des zeitbasierten Lohnsystems berechnet, was zu Inkonsistenzen zwischen den beiden Stellen führt. 2. Die zwischen unserer Einheit und den Arbeitnehmern unterzeichneten „Vorschriften über Lohnstandards – Rong Shun Nr. 05“ legen fest, dass die Gehälter der Unternehmensmitarbeiter auf der Grundlage eines monatlichen Grundgehalts + Überstundenvergütung + Überproduktionsprämie + Anwesenheitsprämie berechnet und bezahlt werden; die Heizlöhne der Geschäftsleitung werden auf der Grundlage eines Grundgehalts + Überstundenvergütung + Zuschüsse + Anwesenheitsprämie gezahlt. Der Werksinspektionslohn in unserer Einheit errechnet sich aus dem Grundgehalt + Überstundenzuschlägen. Dies hatte zur Folge, dass die Lohnberechnungsmethoden beider Stellen unterschiedlich waren und auch die angegebenen monatlichen Tariflöhne unterschiedlich ausfielen. 3. Unsere Finanzabteilung hat den Inhalt der „Vorschriften zu Lohnstandards – Rong Shun Nr. 05“ bereits geändert und legt nun Folgendes fest: Die Bezahlung von Unternehmensmitarbeitern erfolgt auf der Grundlage des monatlichen Grundgehalts + Überstundenzuschläge; die Bezahlung von Führungskräften erfolgt auf der Grundlage des monatlichen Grundgehalts + Überstundenzuschläge. Dies steht im Einklang mit der Berechnungsmethode für den Lohn der Fabrikinspektion und das angegebene monatliche Grundgehalt entspricht auch dem, das Ihnen ausgezahlt wird. Allerdings lösten die neuen Lohntarifregelungen die alten Regelungen in den Personalakten nicht zeitnah ab. 2. Problemanalyse: 1. Da der Vertrag auf der Grundlage tatsächlicher Bedingungen unterzeichnet wurde, wird der Lohn der Werkstattmitarbeiter tatsächlich auf der Grundlage des Akkordlohnsystems berechnet. Für die Fabrikinspektion ist jedoch tatsächlich ein Vertrag erforderlich, der die Löhne auf der Grundlage eines zeitbasierten Lohnsystems berechnet. Für die Fabrikinspektion wurde kein Arbeitsvertrag erstellt, der mit der Lohnberechnungsmethode der Fabrikinspektion übereinstimmt. 2. Das in den von den Mitarbeitern unterzeichneten Lohnstandards angegebene Gehalt wird auf der Grundlage des Grundgehalts + Überstundenvergütung + Zuschuss + Anwesenheitsbonus berechnet, was richtig ist. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Berechnungsmethode für Fabrikinspektionslöhne, und die neuen Bestimmungen von Photon Performance, die mit der Berechnungsmethode für Fabrikinspektionslöhne übereinstimmen, wurden nicht rechtzeitig ersetzt. 3. Die Regelungen zu den Lohnstandards wurden nicht rechtzeitig aktualisiert und die neuen Regelungen wurden nicht rechtzeitig im gesamten Werk bekannt gemacht. 3. Konsequenzen: Die in den Arbeitsverträgen und Lohnnormen der Mitarbeiter festgelegte Lohnberechnungsmethode steht im Widerspruch und ist nicht einheitlich zur Lohnberechnungsmethode der Fabrikinspektion. Dies führte direkt zum Scheitern der Fabrikinspektion unserer Einheit, was schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen haben wird. 4. Vorschläge: 1. Bereiten Sie einen Arbeitsvertrag für die Fabrikinspektion vor, der mit der Lohnabrechnungsmethode der Fabrikinspektion übereinstimmt, und bitten Sie die Sicherheitsabteilung, ihn von jedem Mitarbeiter erneut unterschreiben und abstempeln zu lassen. 2. Alte Regelungen zu Lohnstandards rechtzeitig in der Personalakte ersetzen und für jeden Mitarbeiter durch die Sicherheitsabteilung unterschreiben und abstempeln lassen. 3. Wenn es in Zukunft Datenaktualisierungen gibt, aktualisieren Sie diese bitte rechtzeitig und zögern Sie nicht.
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