Die Gesundheits- und Sicherheitsstandards des EICC sind: 1) Arbeitssicherheit Potentielle Gefahren, denen Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausgesetzt sein können (z. B. elektrische und andere Energiequellen, Feuer, Fahrzeuge, Rutsch-, Stolper- und Sturzgefahren) sollten durch entsprechendes Design, technische und administrative Kontrollen, vorbeugende Wartung, sichere Betriebsverfahren (einschließlich Lockout/Tagout) und fortlaufende Sicherheitsschulungen kontrolliert werden. Wenn die Gefahrenquelle durch die oben genannten Methoden nicht wirksam kontrolliert werden kann, sollten die Mitarbeiter mit geeigneter und gut gewarteter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden. Das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter darf nicht durch Bestrafung gestärkt werden. 2) Notfallvorsorge Notfallsituationen und Vorfälle müssen identifiziert und bewertet und ihre Auswirkungen durch die Umsetzung von Notfallplänen und Reaktionsverfahren minimiert werden. Dazu gehören: Notfallmeldungen, Verfahren zur Benachrichtigung und Evakuierung der Mitarbeiter, Schulungen und Übungen für die Mitarbeiter, geeignete Brandmelde- und Löschgeräte, ausreichende Fluchtwege und Wiederherstellungspläne. 3) Berufsunfälle und Berufskrankheiten Es müssen Verfahren und Systeme zur Vorbeugung, Bewältigung, Verfolgung und Meldung berufsbedingter Verletzungen und Erkrankungen eingerichtet werden. Dazu gehören auch Bestimmungen zur Förderung der Meldung von Verletzungen und Erkrankungen durch die Mitarbeiter, zur Klassifizierung und Aufzeichnung von Verletzungs- und Krankheitsfällen, zur Bereitstellung der erforderlichen Behandlung, zur Untersuchung von Fällen und Ergreifung von Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Situationen sowie zur Unterstützung der Mitarbeiter bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. 4) Arbeitshygiene Die Belastung durch chemische, biologische und physikalische Einflüsse muss ermittelt, bewertet und kontrolliert werden. Eine übermäßige Belastung durch Gefahrenquellen muss durch technische Technologien und Managementmaßnahmen kontrolliert werden. Wenn die Gefahren auf diese Weise nicht wirksam kontrolliert werden können, sollte ein geeignetes Programm zur persönlichen Schutzausrüstung eingeführt und umgesetzt werden, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. 5) Körperlich anstrengende Jobs Die Auswirkungen körperlich anstrengender Arbeit auf die Arbeitnehmer, einschließlich manueller Materialhandhabung und wiederholtem Heben schwerer Lasten, langem Stehen sowie stark repetitiver oder kraftaufwendiger Montagearbeiten, müssen identifiziert, bewertet und kontrolliert werden. 6) Maschinenschutz Produktionsanlagen und andere Maschinen sollten einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. An Maschinen, die eine Gefahr für die Arbeiter darstellen könnten, müssen physische Schutzvorrichtungen, Verriegelungen und Barrieren angebracht und ordnungsgemäß gewartet werden. 7) Öffentliche Hygiene, Restaurants und Schlafsäle Den Arbeitern sollten saubere Toiletten, Trinkwasser, saubere Einrichtungen zur Lebensmittelzubereitung und -aufbewahrung sowie Essbesteck zur Verfügung gestellt werden. Vom Teilnehmer oder der Arbeitsagentur bereitgestellte Arbeiterschlafsäle müssen sauber und sicher gehalten werden und über geeignete Notausgänge, warmes Wasser zum Baden, ausreichende Heizung und Belüftung sowie ausreichend private Räume mit einfachem Zugang verfügen. EICC-Ethikkodex: Um ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und auf dem Markt erfolgreich zu sein, müssen die Teilnehmer und ihre Vertreter die höchsten ethischen Standards einhalten, darunter: 1) Sauberes Management Bei allen Geschäftsinteraktionen sollten die höchsten Integritätsstandards eingehalten werden. Die Teilnehmer müssen alle Formen von Korruption, Erpressung und Unterschlagung verbieten und Überwachungs- und Durchsetzungsverfahren einführen, um die Einhaltung der Integritätsanforderungen sicherzustellen. 2) Keine unrechtmäßigen Gewinne Bestechungsgelder oder andere Formen unzulässiger Vorteile dürfen nicht angeboten oder angenommen werden. 3) Weitergabe von Informationen Geben Sie Informationen zu Geschäftsaktivitäten, Organisationsstruktur, Finanzlage und Leistung im Einklang mit den geltenden Vorschriften und den vorherrschenden Branchenpraktiken bekannt. 4) Geistiges Eigentum Geistige Eigentumsrechte müssen respektiert werden; der Transfer von Technologie und Produktionserfahrung muss die geistigen Eigentumsrechte angemessen schützen. 5) Fairer Handel, Werbung und Wettbewerb Es müssen Standards für fairen Handel, Werbung und Wettbewerb festgelegt werden. Die Teilnehmer müssen Maßnahmen zum Schutz der Kundeninformationen getroffen haben. 6) Identitätsvertraulichkeit Es sollten Verfahren vorhanden sein, um Hinweisgeber unter den Lieferanten und Mitarbeitern zu schützen und die Vertraulichkeit ihrer Identität sicherzustellen. |
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