Chinesisches Spielzeug wird immer wieder „verletzt“

Chinesisches Spielzeug wird immer wieder „verletzt“

Wegen Urheberrechtsverletzungen beschlagnahmte der russische Zoll in Nowosibirsk kürzlich eine Ladung Spielzeug aus China, insgesamt mehr als 2.500 Stück. Es ist nicht das erste Mal, dass chinesisches Spielzeug wegen Urheberrechtsverletzungen in Schwierigkeiten beim Export geraten ist.
Russland beschlagnahmt in China hergestelltes Spielzeug wegen Urheberrechtsverletzung
Es wird davon ausgegangen, dass die diesmal beschlagnahmten Spielzeuge von einer lokalen Firma in Nowosibirsk importiert wurden. Nach Angaben des Zolls von Nowosibirsk deklarierte das Unternehmen beim Zoll mehr als 2.500 Spielzeuge mit Bildern berühmter russischer Zeichentrickfiguren. Bei der anschließenden Untersuchung stellten die Zollbeamten jedoch fest, dass weder der Importeur noch der Hersteller jemals einen Lizenzvertrag mit dem Urheberrechtsinhaber der Zeichentrickfigur unterzeichnet hatten.
Gemäß den einschlägigen russischen Bestimmungen werden gefälschte Waren normalerweise vernichtet. In Bezug auf diesen Verstoß erklärte der Zoll von Nowosibirsk jedoch, dass zwar ein Fall gemäß den Bestimmungen zur Urheberrechtsverletzung bei Kindern eingereicht werden könne, noch jedoch keine Entscheidung getroffen worden sei, wie mit der Menge der beschlagnahmten Spielzeuge verfahren werden solle. Im Jahr 2008 wurden von Russland mehr als 16.000 Spielzeuge vernichtet, weil sie nicht genehmigte ehemalige sowjetische Lieder enthielten.
Hintergründe zum Vertragsverletzungsverfahren
Chinesische Spielzeughersteller sehen sich nicht nur wegen Patentverletzungen in Russland mit Exportbeschränkungen konfrontiert. Im September wurde das Produkt eines Spielzeugherstellers in Fenghua von deutscher Seite abgelehnt, weil sein Erscheinungsbild das Erscheinungsbildpatent eines deutschen Spielzeugherstellers verletzte. Der Vorfall verursachte dem Spielzeughersteller enorme Verluste. Nach einer Untersuchung stellte sich jedoch heraus, dass der Spielzeughersteller das Produkt auf Grundlage eines Musters eines österreichischen Kunden hergestellt hatte. Da die entsprechenden Patente für das Produkt nicht angemeldet waren, nutzte das deutsche Unternehmen die Gesetzeslücke – eine erzwungene Vorabregistrierung – und widersetzte sich der Klage des chinesischen Unternehmens.
Da die meisten Spielzeug exportierenden Unternehmen meines Landes immer noch im einfachen OEM-Bereich tätig sind, haben sie wenig oder keinen Einfluss auf den Designprozess und sind daher anfälliger für Rechtsverletzungen. Andererseits achten manche Spielwarenunternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte nur unzureichend auf den Patentschutz und werden leicht verklagt.

Spielwarenunternehmen sollten sich stärker des Patentschutzes bewusst sein
In den vergangenen Jahren kam es zu zahlreichen Handelskonflikten, die auf den nachlässigen Schutz von Marken- und Produktionspatenten durch chinesische Unternehmen zurückzuführen waren. Von altehrwürdigen chinesischen Marken über Marken-Haushaltsgeräte bis hin zu Bestseller-Lebensmitteln sind viele im Land tief verwurzelte Marken mit der Verletzung ihrer Rechte durch ausländische Marken- oder Patentanmeldungen konfrontiert. Es ist klar, dass Unternehmen, die sich mit der Registrierung von Marken befassen, aufgrund des mangelnden Bewusstseins für den Markenschutz oft einen hohen Preis dafür zahlen. Unabhängig davon, ob das Unternehmen, dessen Marke entrissen wurde, die ursprüngliche Marke aufgibt und eine neue Marke gründet, sie zu einem hohen Preis zurückkauft oder die entrissene Marke auf dem Rechtsweg annulliert, werden sich die Betriebskosten des Unternehmens in unterschiedlichem Maße erhöhen, die Zeit bis zur Markteroberung seiner Produkte verzögern und sein Marktanteil sinken.

Wir möchten Spielzeugunternehmen, insbesondere Spielzeugverarbeiter, auch daran erinnern, dass sie bei der Annahme von Mustern und der Verarbeitung von Produkten zunächst prüfen sollten, ob sie die entsprechenden Rechte Dritter verletzen. Sie sollten auch darauf achten, ihre eigenen Rechte und Interessen bei Verkäufen ins Ausland zu wahren und aktiv Patentschutz zu beantragen.

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