FIS.ru – Russlands führende B2B-Plattform

FIS.ru – Russlands führende B2B-Plattform

FIS.ru wurde 1998 mit dem Ziel gegründet, einen professionellen Waren- und Dienstleistungskatalog für die schnelle Suche nach Lieferanten und Geschäftspartnern zu erstellen, mit einer hochwertigen Präsentation von Firmen- und Produktinformationen unter Verwendung des Alleinstellungsmerkmal-Ansatzes.

Derzeit hat FIS.ru 1 Million Besucher pro Monat, 3,1 Millionen Produkte und Dienstleistungen auf der Plattform, 214.000 Unternehmen als Lieferanten und deckt 1.400 Städte ab.

FIS.ru deckt alle Regionen Russlands ab: Moskau macht 17 % aus; Nowosibirsk macht 5 % aus; St. Petersburg macht 5 % aus; die Region Krasnodar macht 4 % aus; Jekaterinburg macht 4 % aus; Tscheljabinsk macht 2 % aus … Auf andere Regionen entfallen 63 %.

Beliebte Branchen: Bau, Transport, professionelle und technische Ausrüstung, Kleidung und Schuhe, Lebensmittel, Haushaltsgeräte, Metall und seine Produkte sowie Autos und deren Ausrüstung.

FIS.ru verbietet die folgenden Arten von Werbung:

1. Waren, deren Herstellung und Verkauf durch die Gesetze der Russischen Föderation verboten sind.

Insbesondere ist es verboten:

1) Kauf oder Verkauf von amtlichen Dokumenten und staatlichen Entscheidungen (Artikel 324 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation);

2) Fälschung, Herstellung oder Verkauf gefälschter Dokumente, Stempel, Siegel, Briefköpfe (Artikel 327 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation);

3) Herstellung, Vertrieb, Verkauf oder sonstige Verwendung von Waren, die zur Verletzung ausschließlicher Rechte an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit oder Individualisierung führen (Artikel 1225 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation).

4) Werbung für Waren und Dienstleistungen, die einer Zertifizierung/Lizenz bedürfen, ohne dass die erforderlichen Zertifikate/Lizenzen vorliegen. Ohne eine solche Bescheinigung oder Erlaubnis ist eine Werbung für Waren nicht zulässig (§ 7 Bundeswerbegesetz). Vor Beginn der Werbung ist dem Vermittlungsdienst eine Kopie der Bescheinigung bzw. Lizenz vorzulegen (Art. 13 Bundeswerbegesetz).

2. Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und deren Vorläufer, Pflanzen, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe oder deren Vorläufer enthalten, sowie Teile, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe oder deren Vorläufer enthalten; (geändert durch das Bundesgesetz N87-FZ vom 19.05.2010)

3. Sprengstoffe und Materialien, ausgenommen pyrotechnische Erzeugnisse;

4. Kauf und Verkauf menschlicher Organe und Gewebe;

5. Tabak, Tabakerzeugnisse, Tabakwaren und Raucherbedarfsartikel, insbesondere Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenpapier, Feuerzeuge (§ 8 Abs. 7 Bundeswerbegesetz);

6. Medizinische Leistungen zum künstlichen Schwangerschaftsabbruch (Artikel 24 Absatz 9 des Bundesgesetzes "Über die Werbung").

Dies ist das Ende der Einführung zu FIS.ru in dieser Ausgabe. Wenn Sie weitere Informationen zu FIS.ru erhalten möchten, achten Sie bitte darauf und wir werden weiterhin Ihre Fragen beantworten~

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