Am 1. September 2014 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Öffentlichkeit um eine Stellungnahme zur Aufnahme von 10 Stoffen in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) gebeten. Die Öffentlichkeit kann sich zu den spezifischen Verwendungszwecken, Belastungsniveaus, Alternativen und Risiken dieser Stoffe äußern. Die öffentliche Kommentarfrist endet am 16. Oktober 2014. Die spezifischen Informationen zu diesen zehn Substanzen lauten wie folgt: |
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